Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht der richtige Zeitpunkt
für neue Herausforderungen !?
Wir arbeiten überwiegend
orthopädisch orientiert mit
Techniken der Physiotherapie,
Manuellen Therapie bis OMT und
Osteopathie.…
Die Praxis liegt unweit der A23 und
vom Bahnhof Pinneberg entfernt,
verfügt über ein angenehmes
Ambiente, ein nettes Team und
überwiegend nette Patienten.
Im Stellenangebot sind so einige
Features enthalten, die bestimmt
interessant sind....Auch
Berufsanfän...
vielleicht der richtige Zeitpunkt
für neue Herausforderungen !?
Wir arbeiten überwiegend
orthopädisch orientiert mit
Techniken der Physiotherapie,
Manuellen Therapie bis OMT und
Osteopathie.…
Die Praxis liegt unweit der A23 und
vom Bahnhof Pinneberg entfernt,
verfügt über ein angenehmes
Ambiente, ein nettes Team und
überwiegend nette Patienten.
Im Stellenangebot sind so einige
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Stärkung der Patientenrechte, ein erklärtes Ziel von Ulla Schmidt. Eine „Patientencharta" wurde bereits im Oktober des vergangenen Jahres verabschiedet. Patienten soll der Durchblick im Gesundheitsdschungel ermöglicht, ihre Rechte gestärkt werden. Wir hatten damals hier darüber berichtet.
Auch die Autoren des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) haben versucht, Mitwirkungsrechte für Patienten im Sozialgesetzbuch V festzuschreiben. Die „Patientensouveränität" solle „deutlich vergrößert" werden. Es ist vorgesehen, einen Patientenbeauftragten zu ernennen, vergleichbar mit den jetzt schon existierenden Drogen- und Behindertenbeauftragten.
Die Beteiligung von Patienten am Gesundheitsgeschehen tangiert auch einige Bereiche, die für Physiotherapeuten bestimmend sind.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss in Zukunft vor der Verabschiedung neuer Richtlinien, z.B. der Heilmittelrichtlinien, Stellungnahmen einholen, vom Patientenbeauftragten aber auch von Organisationen und Gruppen, die die Interessen von Behinderten und Patienten vertreten. Diese „Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen" (Änderung § 92 SGB V).
Zu den Aufgaben des Bundesausschusses gehört – wie bisher - die Erarbeitung von Richtlinien für ärztliches Handeln. Neue Behandlungs- und Diagnostikverfahren, Regelungen zur Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Krankenhausbehandlung oder andere medizinische Leistungen sollen daraufhin überprüft werden, ob sie eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten" gewährleisten.
Rahmenempfehlungen - sie bilden die Grundlage für die Rahmenverträge zwischen Kassen und Therapeuten – konnten bisher nur verabschiedet werden, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Stellungnahme abgegeben hat. Nun müssen auch Patienten- und Behindertenorganisationen gehört werden. Die Stellungnahmen müssen in den Entscheidungsprozess mit einfließen (Änderung § 125 SGB V).
Eines von Ulla Schmidts Lieblingskindern ist das „Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin". Wir werden in einer der folgenden Beiträge noch einmal näher auf das Institut eingehen. Heute nur soviel: Patienten- und Behindertenorganisationen sollen auch hier beteiligt werden.
Wie die Beteiligung von Patientenorganisationen umgesetzt und wie effektiv die Arbeit des Patienten-Bundes-Beauftragten sein wird, ist heute naturgemäß noch völlig offen. Sie wird im Wesentlichen von der Kraft und dem Engagement der beteiligten Personen bestimmt werden.
Positiv betrachtet, könnten die Änderungen für Physiotherapeuten die Möglichkeit eröffnen, über die Patienten vielleicht ein wenig Einfluss auf Änderungen und Ausgestaltung des Heilmittelkataloges Einfluss nehmen zu können. Die Ergebnisse solcher Versuche bleiben abzuwarten.
Die nächste Folge unserer Reformbetrachtungen können Sie hier am nächsten Dienstag zu sich nehmen.
Peter Appuhn
physio.de
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