Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Die Patienten sind mit der Gesundheitsreform schon recht gebeutelt. Erhöhte Zuzahlungen sollen sie leisten und den Zahnersatz selbst versichern. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Brillen werden genauso wie Fahrkosten nicht mehr von den Kassen übernommen, und die Versicherung des Krankengeldes sollen sie auch alleine tragen.
Damit die gerupften Versicherten das alles auch gut verkraften, hat die Kompromissrunde aus Koalition und Opposition ihnen einen Patientenbeauftragten als Trostpflaster geschenkt. Dieser sollte dafür sorgen, dass „die Belange der Patienten" von Leistungserbringern, Krankenkassen und Behörden „berücksichtigt" werden. Der Beauftragte sollte „bei allen Gesetzes- Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben" beteiligt werden. Die Bundesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen sollten verpflichtet werden, uneingeschränkt Auskünfte zu geben und Akteneinsicht zu gewähren. Anträge auf die Bewertung neuer Behandlungsmethoden sollte der Vertreter der Patienten stellen können. Alle Entscheidungen des Bundessauschusses der Ärzte und Krankenkassen, so z.B. zu den Heilmittelrichtlinien, könnten nur getroffen werden, wenn der Patientenbeauftragte Stellung bezogen hat. Rahmenverträge der Spitzenverbände der Krankenkassen wären ohne seine Stellungnahme ungültig.
Immerhin, das ist doch was. Die Kunden im System könnten überall dort mitspielen, wo die Musik gemacht wird.
Nur leider gelten auch für Reformgesetze banale Lebensweisheiten, man soll sich nie zu früh freuen oder den Tag nicht vor dem Abend loben. Während im Ende August veröffentlichten Arbeitsentwurf, der auf der Grundlage des Kompromisses erstellt wurde, die Beteiligungsrechte des Patientenbeauftragte noch so niedergelegt waren, sind sie aus dem fertigen Gesetzentwurf klammheimlich verschwunden. Alle Antrags-, Anhörungs- und Mitspracherechte wurden gestrichen. Übrig geblieben ist lediglich die schwammige Aussage, der Beauftragte solle „darauf hinwirken, dass die Belange von Patienten berücksichtigt werden".
Wer hatte da wohl Angst vor wessen Courage? Den Patienten jedenfalls werden klar formulierte Rechte vorenthalten, bevor sie überhaupt selbst ahnen, dass sie welche bekommen sollten.
Heute Nachmittag wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Alle Ecken und Kanten sind geschliffen, was soll da noch schief gehen?
Gestern haben in der SPD-Fraktionssitzung immerhin 17 Abgeordnete gegen den Entwurf gestimmt, vier enthielten sich. Einige der Gegner haben aber schon erklärt, sie wollten bei der Schlussabstimmung im Parlament der Mehrheit folgen und dann mit ja stimmen. Bei der CDU waren es zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.
Die FDP, die sich am Ende nicht mehr an der Konsensrunde beteiligen wollte, hat inhaltlich an den Reformen kaum teilhaben können. Doch nun, 5 vor zwölf, hat es die kleine Partei doch noch geschafft, zumindest dem Ablauf des Verfahrens ihren Stempel aufzudrücken. Auf Antrag der FDP-Fraktion wird es nach der heutigen ersten Lesung eine Beratung des Gesundheitsausschusses und eine Anhörung geben. Wer dort gehört werden soll, ist noch offen. Fest steht allerdings, das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich. Ursprünglich sollte bereits am 26.09. der Bundesrat abstimmen. Jetzt wird an diesem Tag die abschließende Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag stattfinden. Den Gesetzestext wird die Verzögerung kaum entscheidend verändern, die FDP aber, sie wird es genießen, den Gang der Dinge beeinflusst zu haben.
Peter Appuhn
physio.de
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