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Gesundheitsreform: GKV-Beitragsentlastung für wenig verdienende Selbstständige
Fiktives Mindestmonatseinkommen zur Berechnung der Kassenbeiträge sinkt auf 1.225 Euro.
23.02.2007 • 0 Kommentare

Über fehlende Kritik brauchen sich die Gesundheitsreformer wahrlich nicht zu beklagen. Doch nicht alles, was die die große Koalition Patienten, Leistungserbringern und Krankenkassen zumutet, ist zum Fürchten. Gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen mit einem geringen Einkommen bringt die Reform erhebliche Vorteile. Ihre Beiträge werden fallen.

Ab 1. April sinkt das fiktive Mindestmonatseinkommen zur Berechnung der Kassenbeiträge auf 1.225 Euro. Heute werden 1.837,50 Euro als Minimalverdienst angenommen, um die Beitragshöhe zu bestimmen, auch dann, wenn das reale Einkommen deutlich geringer ist. Selbstständige, die weniger als das bisherige Einkommensminimum verbuchen, werden künftig um bis zu 100 Euro jeden Monat entlastet.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS) sind rund 40 Prozent aller Unternehmer freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse. 300.000 bis 400.000, schätzt der Verband, würden von der Gesetzesänderung profitieren. Mit der neuen Regelung sei eine der Ungereimtheiten der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Welt geschafft, sagte BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter. "Selbstständigkeit wird so attraktiver. Eine absurde Benachteiligung ist entschärft worden."

Viele Freie Mitarbeiter, aber auch manch ein Praxisbesitzer, besonders in der Aufbauphase, werden in den Genuss des reduzierten Regelbeitrags kommen. Betroffene sollten sich schon bald mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Beitragshöhe neu berechnen lassen.


Peter Appuhn
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