Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
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Einige Punkte sind allerdings weiterhin unklar und versprechen noch manch eine Auseinandersetzung im Laufe der Gesetzgebungsabläufe. So lässt der Referentenentwurf offen, wer Menschen mit sehr niedrigem Einkommen unterstützen wird, wenn sie in die private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren. Heute ist dieser Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. In Zukunft muss eine frühere private Versicherung einen Basistarif anbieten. Die Sozialbehörden zahlen lediglich 125 Euro. Sollte die PKV verpflichtet werden, die Kosten zu tragen, würden die Beiträge der anderen Privatversicherten deutlich steigen.
Gelöst haben die Kontrahenten von Union und SPD die umstrittene Acht-Euro-Regel. Reicht der Einheitsbeitrag zur Kostendeckung nicht aus, können Krankenkassen auch von wenig Verdienenden acht Euro monatlich ohne Einkommensprüfung verlangen. Darüber liegende Beträge dürfen nur bis zu einem Prozent des Einkommens berechnet werden. Für einen Zusatzbeitrag von zehn Euro muss bei einem Gehalt von 500 Euro lediglich fünf Euro zusätzlicher Beitrag bezahlt werden. Verlangen Krankenkassen acht Euro sollten Geringverdiener daher schleunigst nach einer günstigeren Kasse Ausschau halten. Die Linken in der SPD wehren sich noch gegen die prüfungslosen acht Euro. Sie wollen eine generelle Einkommensprüfung, unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrages.
Exakt prüfen wollte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber das Gesetz bevor er über eine Zustimmung nachdenkt. Er hat geprüft, der bayrische Landesvater, und kurz darauf mit dem Kopf genickt, auch er ist nun einverstanden mit dem Reformkompromiss.
Keine weiteren Neuigkeiten haben sich die Koalitionäre für den Heilmittelbereich ausgedacht. Es bleibt bei einer kleinen Akzentuierung des § 125 des Sozialgesetzbuches V, über die wir hier bereits berichteten. Neben einzelnen Therapeuten oder Berufsverbänden können künftig auch "sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer" Verträge mit den Krankenkassen, etwa über Preise, schließen. Da die bisherigen sieben Spitzenverbände der Krankenkassen einem gemeinsamen Dachverband weichen müssen, reduzieren sich die Verhandlungspartner, beispielsweise bei der Neugestaltung von Rahmenempfehlungen.
Gestärkt werden sollen die Selbsthilfe und die betriebliche Gesundheitsförderung. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die geriatrische Rehabilitation und Mutter-Kind-Kuren werden zu Regelleistungen.
Die einprozentige Belastungsgrenze für die Zuzahlungen von chronisch Kranken, soll nur noch dann gelten, wenn der behandelnde Arzt ein "therapiegerechtes Verhalten" des Patienten bescheinigt.
Mit der Einführung eines neuen Vergütungssystems für Ärzte in Euro und Cent werden die jetzigen Budgetvereinbarungen abgeschafft. Zwar geht das heute bei den Kassenärzten liegende Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen über, es bleibt aber für die Ärzte in Form "zu vereinbarender morbiditätsbedingter Gesamtvergütungen" im gewendeten Kleid präsent. Auch sollen arztbezogene Regelleistungsvolumina "als Instrument zur Mengensteuerung im neuen Vergütungssystem erhalten" werden. Mit "abgestaffelten" Preisen "soll eine übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes" verhindert werden "und ihn davon abhalten, Leistungen zu erbringen, die medizinisch nicht erforderlich sind".
Zudem wird es auch in Zukunft Richtgrößenvereinbarungen für Heilmittel geben. Wie bisher können Überschreitungen von mehr als 25 Prozent zu Regressen führen, wenn keine Praxisbesonderheiten den Verordnungsmehraufwand rechtfertigen. Die Prüfverfahren können künftig rückwirkend nicht nur auf Basis eines Jahres sondern auch quartalsweise stattfinden. Den Ärzten soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ihr "Verordnungsverhalten entsprechend früher" anzupassen. Prüfungen werden "in der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt".
Für die Vertragsarztregelungen ist am Mittwoch eine separate Anhörung einberufen worden. Die Anhörung am Montag könnte zu einer Geisterversammlung werden. Gestern Abend erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, der Krankenhäuser, der Ärzte und Zahnärzte der Einladung nach Berlin nicht zu folgen. Die Zeit bis Montag reiche nicht aus für eine sorgfältige Vorbereitung, erklärten Verbandsvertreter gegenüber der Agentur Reuters. Außerdem werde eine einzige Anhörung dem Umfang der Reform nicht gerecht. "Es gibt keinen Grund zu kneifen oder wegzubleiben", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater zu der Streikankündigung. Bei der Anhörung von 94 Verbänden ginge es nicht um eine umfassende Bewertung des Referentenentwurfs. Vielmehr sollten Fachleute Hinweise zu sie betreffenden Passagen geben.
Peter Appuhn
physio.de
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