für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Im Vergleich zum ersten Arbeitsentwurf finden sich im neuen Reformtext nur wenige Änderungen. Weggefallen sind die Regelungen zu Präventionsleistungen in Lebenswelten. Dafür soll die betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflichtleistung werden. Die Absenkung der Zuzahlungsbelastungsgrenze für chronisch Kranke wird an die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und an die Compliance geknüpft. Jährlich zum 1. November soll die Bundesregierung per Rechtsverordnung den Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) festlegen. Im ersten Entwurf war das BMG für diese Aufgabe vorgesehen. Für den Heilmittelbereich sieht das neue Papier, wie zu erwarten, keine Änderungen vor. Es bleibt bei den erweiterten Vertragsmöglichkeiten. Abgeschwächt wurde die Vergütungsregelung für ärztliche Privatleistungen. Es müssen keine GKV-gleichen Honorare berechnet werden, wie es der ursprüngliche Entwurf vorsah. Von Privatpatienten können Ärzten auch in Zukunft höhere Gebühren verlangen. Arbeitnehmer dürfen erst dann in eine private Krankenkasse wechseln, wenn ihr Gehalt mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze von heute 47.250 Euro jährlich liegt.
Die übrigen Regelungen zur privaten Krankenversicherung wurden weitgehend ausgeklammert. Sie sollen in einem eigenen Gesetz festgelegt werden, das vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird. Am Freitag wollen die Experten von Union und SPD die Vorgaben für die Privatversicherung beraten. Gestern Abend tagte sie wieder, die Koalitionsarbeitsgruppe zur Gesundheitsreform. Zwölf strittige Punkte gab es zu beraten. Auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf aber konnten sich die acht Unterhändler auch dieses Mal nicht verständigen. Nach der übernächsten Sitzung am Donnerstag kommender Woche könnte es zu einer Einigung kommen, erklärte Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller. Elke Ferner, seine Kollegin von der SPD, gab sich weniger optimistisch. Sie wolle "noch keine Prognose wagen".
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten