Goldene Hände gesucht!
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Die privaten Krankenversicherungen mussten bis 1994 ihre Tarifbedingungen von der Finanzdienstleistungsaufsicht absegnen lassen. Eine damals eingeführte Regelung der EU-Kommission untersagte die Genehmigungspflicht. "Die Einführung einer aufsichtsrechtlichen Genehmigungspflicht für Tarifbestimmungen des Basistarifs wäre für den Bereich der privaten Krankenversicherung somit wesensfremd", heißt es in dem Schreiben der BaFin. Sollte der Basistarif nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten sich die Leistungserbringer freuen. Für Ärzte würde die Einführung des auf GKV-Höhe beschränkten Tarifs deutliche Einkommensverluste bescheren, sollten sie doch für entsprechend versicherte Patienten nur die gesetzlichen Sätze bezahlt bekommen. Betroffen wären auch die Heilmittelberufe, die Basisversicherten kaum mehr als die Kassenpreise in Rechnung stellen könnten.
Gegen die Einführung eines staatlich festgelegten Privattarifs wollen die meisten Länder im Bundesrat votieren. Zudem haben sich neun der 16 Bundesländer gegen die geplanten Einsparungen von rund 1,4 Milliarden Euro ausgesprochen. Mehrbelastungen für Krankenhäuser, Apotheken und Fahrdienste lehnen sie ab. Die Ländervertreter beanstanden insgesamt 30 Reformpunkte, darunter die Neuorganisation der Ersatzkassen, die existenzgründenden Therapeuten erheblichen bürokratischen Mehraufwand bringen würde (wir berichteten). Am Freitag der kommenden Woche wird der Bundesrat über die Änderungswünsche abstimmen.
Das Bundesgesundheitsministerium ist wenig erbaut über die Reformgegner im Bundesrat und lehnt die wichtigsten Änderungsanträge ab. Dies geht aus einem Positionspapier hervor, das der Nachrichtenagentur ddp vorliegt. So läuft wohl alles auf ein langwieriges Vermittlungsverfahren hinaus. Ein pünktliches Inkrafttreten der Reform am 1. April 2007 scheint damit zumindest unsicher.
Peter Appuhn
physio.de
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