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Nur kurz währte die Feiertagspause der koalitionären Streithähne. Vor allem die CSU bemängelt, dass der Gesetzentwurf nicht den vereinbarten Eckpunkten entspreche. CSU-Generalsekretär Markus Söder forderte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, die Regelungen für die private Krankenversicherung (PKV) zu verändern. Der geplante Basistarif sei als Rückkehrmöglichkeit für frühere Privatversicherte gedacht, die jetzt keinen Versicherungsschutz mehr haben. Er sei aber nicht vorgesehen für Menschen, die vorsätzlich ohne Versicherung sind. Zudem gebe es noch "einen riesigen Zahlensalat" über die Auswirkungen des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, bemängelte Peter Ramsauer, der Landesgruppenchef der bayerischen Unionisten. Die Verschiebung der Parlamentsentscheidung gebe Ulla Schmidt eine "Bewährungsfrist" um den Entwurf zu ändern, sagte Söder. "Es ist nur ein Federstrich, den sie tun müsste. Wenn sie’s nicht tut, gibt’s keine Reform".
Seine Partei werde eine Veränderung der PKV-Reform nicht mittragen, erklärte dagegen der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. "Wir stehen vor einer Sollbruchstelle", warnte der Bundestagsabgeordnete im "Handelsblatt". Sollten die Regelungen für die privaten Versicherungen weiter verwässert werden, "wäre die Gesundheitsreform für die SPD untragbar".
Das Gesundheitsministerium will am Reformpaket für den Finanzausgleich und die PKV festhalten. Ministerin Schmidt werde keinen größeren Veränderungen zustimmen, betonte Ministeriumssprecher Klaus Vater. "Es wird eine Reform der Finanzen geben, es wird eine Reform der PKV geben", so sei es in den Eckpunkten verabredet worden, sagte Vater.
Der Streit um die finanziellen Belastungen einzelner Bundesländer, vorneweg Bayern und Baden-Württemberg, geht in die nächste Runde. Höchstens 97,8 Millionen Euro müssten die bayerischen Krankenkassen an ihre ärmeren Schwestern überweisen, stellten die Ökonomen Bert Rürup und Eberhard Wille in ihrer gestern gemeinsam mit Ulla Schmidt präsentierten Studie fest. Baden-Württemberg müsse mit 92,5 und Hessen mit 64,2 Millionen Euro rechnen. Eine vor zwei Wochen veröffentlichte Untersuchung des Kieler Instituts für Mikrodatenanalyse hatte weitaus höhere Belastungen errechnet (wir berichteten). Zwar gebe es gute Gründe den Gesundheitsfonds zu kritisieren, die Umverteilungswirkungen gehörten aber nicht dazu, sagte Rürup zu den Bedenken der Südländer. Den "regionalen Denkansatz" hält der Wissenschaftler für verfehlt. Das Regionalprinzip sei dem Sozialversicherungsrecht fremd. Die gesetzlichen Krankenkassen seien keine Einrichtungen der Bundesländer. Zudem sei die Annahme abwegig, dass Sozialversicherungsbeiträge, die in einem Land entstehen auch dort wieder ausgegeben werden. "Wertlos", kritisierte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens das Rürup-Wille-Gutachten. Und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger will gar noch eine Studie anfertigen lassen, um einen "weiteren Beitrag zur Schaffung einer verlässlichen Zahlenbasis zu schaffen". Ende Januar soll die neuerliche Untersuchung vorliegen.
Trotz aller Querelen, die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die Gesundheitsreform am 1. April in Kraft tritt. Der Zeitplan könne gut eingehalten werden, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm vor der Bundespressekonferenz. Letzte Änderungen sollen am 29. Januar im Koalitionsausschuss beschlossen werden. Am 16. Februar könnte sich der Bundesrat mit dem "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" befassen. Sollte die Länderkammer das Abstimmungsverfahren jedoch erst in ihrer Sitzung am 9. März auf die Tagesordnung setzen, wäre das Inkrafttreten am 1. April kaum zu schaffen, besonders dann nicht, wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Eine "blamable Entscheidung", nannte Grünen-Vorsitzender Reinhard Bütikofer die Verschiebung des Bundestagbeschlusses. Schluss zu machen mit dem Reformwerk forderte er. "Setzt diese Reform ab, Kollegen, das wird nichts mehr", sagte Bütikofer im "Tagesspiegel". Auch die Krankenkassen fordern die Regierung auf, das Reformprojekt fallenzulassen. "Ziehen Sie die Notbremse, anstatt die Reform zum 1. April in Kraft treten zu lassen. Eine gegen die Wand gefahrene Reform lässt sich auch durch eine zweiwöchige Verschiebung von Beschlussterminen nicht richten", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der fünf Spitzenverbände.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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