Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
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den Vier - und Marschlanden
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Eher schlicht ist diese Sichtweise, denn kein Minister und keine Behörde zwingt die Kassen beispielsweise das umständliche Genehmigungsverfahren bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles aufrecht zu halten. Im Gegenteil, die Richtlinien weisen explizit auf die Möglichkeit eines Genehmigungsverzichts hin. Während die Ersatzkassen und einige Primärkassen sich nicht einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand hingeben wollten, besteht die Mehrheit der AOKs, Betriebs- und Innungskrankenkassen auf der Vorlage der Rezepte. Mit akribischem Einsatz entscheiden Kassensachbearbeiter und oftmals zusätzlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, ob der verordnende Arzt darf oder nicht darf.
Den misstrauisch die Entscheidungen der Ärzte beäugenden Kassen möchten wir den Standpunkt der Betriebskrankenkasse DaimlerChrysler ans Herz legen, den wir hier im Original veröffentlichen. Der Text ist ein lobenswertes Beispiel kundenfreundlicher Kassenpolitik, und schöner kann man diese gar nicht formulieren:
„Heilmittel: Keine unnötigen Hürden, wenn Ihr Arzt mehr verordnet.
Das Sozialversicherungsrecht ist kompliziert. Deshalb ist es unser Ziel, seine Auswirkungen auf den praktischen Alltag unserer Versicherten so einfach wie möglich zu gestalten, so dass alle Beteiligten - Patient, Arzt und unsere BKK - von unbürokratischen Abläufen profitieren.
Jüngstes Beispiel dafür sind die Heilmittelrichtlinien. Wenn Sie zum Beispiel Krankengymnastik, Lymphdrainage, Sprach- oder Ergotherapie verschrieben bekommen, sehen die gesetzlichen Richtlinien eine maximale Verordnungsmenge pro Rezept vor. Ausnahmen - sprich: mehr Behandlungen - sind natürlich möglich, müssen aber vom Arzt medizinisch begründet und eigentlich von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
Wir haben uns entschlossen, in diesen Fällen unkonventionell vorzugehen und verzichten auf den bürokratischen Umweg. Wir vertrauen darauf, dass Ihr Arzt die richtige Therapie für Sie wählt und akzeptieren Verordnungen ‚außerhalb des Regelfalls’, wie es im Gesetz so schön kompliziert heißt, ohne sie vorher zu genehmigen. So ist für Sie ein kontinuierlicher Behandlungsverlauf gewährleistet. Sie brauchen sich um den ‚Papierkram’ keine Gedanken zu machen. Denn das Leben ist schon kompliziert genug.“
Wenn er auch in den eigenen Reihen gerne ein wenig unsinnige Bürokratie duldet, ist der Vorstoß des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Ahrens, dennoch löblich. In einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt fordert er eine generelle Zuzahlungsbefreiung für Pflegeheimbewohner, die Sozialhilfe beziehen und nur über ein kleines Taschengeld verfügen können. Jetzt bezahlen die Betroffenen für Gesundheitsleistungen bis zu 72 Euro im Jahr, 36 Euro, wenn sie chronisch krank sind. Sie müssen die Zuzahlungen in Raten abstottern, die Heime schießen die Beträge vor. "Angesichts des geringen Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben", schreibt Ahrens. Gleichzeitig bemängelt er, der Verwaltungsaufwand sei wegen der „aufwändigen Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung“ unverhältnismäßig hoch.
Das Bundesgesundheitsministerium jedoch sieht keine Möglichkeiten, einen generellen Zuzahlungsverzicht für Heimbewohner zu verkünden. Es dürfe keine Ausnahmen geben, dies sei auf ausdrücklichen Wunsch der Oppositionsparteien CDU und CSU Teil des Reformkompromisses, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber physio.de. Im Übrigen solle sich der AOK-Chef bemühen, die Regelungen einfach und unbürokratisch umzusetzen.
Bei soviel sozialem Engagement und kämpferischen Aktionen gegen bürokratische Vielfalt will Ulla Schmidt nicht zurückstehen. Lange angekündigt, hat sie jetzt der CDU ein konkretes Verhandlungsangebot für die zukünftige Zahnersatzversicherung vorgelegt. Statt wie vorgesehen einen festen Beitrag für alle, schlägt sie eine Prozentlösung vor. Jeder gesetzlich Krankenversicherte solle 0,4 Prozent seines Gehaltes für den eventuellen Ersatz ramponierter Zähne bezahlen. „Gerechter, versichertenfreundlicher und unbürokratischer“, sei ihr Modell. Die Ministerin rechnet vor: Wer 500 Euro verdient, muss 2 Euro monatlich aufbringen, wer 3.487,50 Euro (die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze) im Monat nach Hause trägt, dem soll die Versicherung 13,95 Euro wert sein. CDU-Chefin Angela Merkel möchte in den nächsten zehn Tagen den Vorschlag von ihren Fachleuten prüfen lassen und erst dann Stellung beziehen. Schmidt kann sich einstweilen schon jetzt einer breiten Zustimmung auch aus Unionskreisen erfreuen. CSU-Gesundheitsexperte Seehofer, der thüringische Ministerpräsident Althaus und die niedersächsische Gesundheitsministerin von der Leyen wollen nicht mehr am Einheitsbeitrag festhalten.
Peter Appuhn
physio.de
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