Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Prävention
Sie wird zu einer eigenständigen Säule der Gesundheitsversorgung ausgebaut. Mit einem zweiten Anlauf zum Präventionsgesetz soll die Koordination und Kooperation der Prävention sozialversicherungsträgerübergreifend und unbürokratisch verbessert werden. Behinderungen und chronischen Krankheiten soll vorgebeugt und die großen Volkskrankheiten wie Herz- Kreislauferkrankungen und Krebs zurückgedrängt werden.
Patientenrechte
Informations- und Beteiligungsrechte werden erweitert und die Transparenz erhöht.
Ärztliche Vergütung
Die Honorierung wird vereinfacht und das heutige System durch Pauschalvergütungen kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Angebote ersetzt. Für ambulante Leistungen in Praxen und Krankenhäusern sollen vergleichbare Vergütungen geschaffen werden.
Behandlungspflicht bei Beihilfeberechtigten und Privatversicherten im Standardtarif
Für die Behandlung von Beihilfepatienten werden verbindliche Sätze in der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) verankert. Gleiches gilt für Privatversicherte mit einem Standardtarif.
Portabilität von Altersrückstellungen
Um Wahlmöglichkeiten zu schaffen und den Wettbewerb zu stärken, sollen Versicherte ihre Altersrückstellungen zu einer anderen Kasse mitnehmen können.
Wettbewerbliche und freiheitliche Ausrichtung des Gesundheitswesens
Leistungserbringer müssen sich dem Wettbewerb stellen. Ziele: Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Transparenz über Angebote, Leistung und Abrechnung, Bürokratieabbau.
Kassenübergreifende Fusionen sollen möglich werden. Leistungserbringer müssen sich auf flexiblere Rahmenbedingungen einstellen. Die Gesundheitsversorgung wird „konsequent wettbewerblich“ ausgerichtet. Kassen und Leistungserbringer sollen verstärkt über den Umfang der Leistungen, Preise und Qualität verhandeln.
Ärztliche Versorgung
Zur Behebung von Versorgungsengpässen, besonders in ländlichen Gebieten der östlichen Bundesländer, soll geprüft werden, inwieweit nichtärztliche Heilberufe in Versorgungskonzepte einbezogen werden können. Die Koalitionäre denken dabei an die Einrichtung von Pflegepraxen.
Krankenhausversorgung
Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung ist nach wie vor bestimmend, obwohl gerade dies durch das GKV-Modernisierungsgesetz überwunden werden sollte. Deswegen sollen Hindernisse beseitigt werden, damit sich entsprechende Vertragsgestaltungen durchsetzen können.
Bereitschaftsdienste von Krankenhausärzten werden auch im nächsten Jahr nicht als Arbeitszeit gewertet. Die Ausnahmeregelung im Arbeitszeitgesetz soll um ein Jahr verlängert werden.
Besondere Versorgungsformen
Die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung soll bis Ende 2007 verlängert werden. Ziel dabei ist es, Fach- oder Sektorengrenzen zu überwinden, die Versorgungsqualität zu erhöhen, Transparenz bei Angebot und Wirkung herzustellen und eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung zu erreichen.
Disease-Management-Programme (DMP) zeichnen sich bisher durch einen immensen Bürokratieaufwand aus. Deshalb wird überlegt, die Programme zu vereinheitlichen und auf Einzelzertifizierungen zu verzichten.
Um der vergreisenden Gesellschaft gerecht zu werden, will man die Versorgungsstrukturen an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen – Rehabilitation vor Pflege, ambulant vor stationär.
Arzneimittelversorgung
Korrektur von Fehlentwicklungen. Einfrieren der Arzneimittelpreise für zwei Jahre. Keine Naturalrabatte an Apotheken. Preissenkung bei Generika um fünf Prozent.
Schließlich verkünden die Koalitionäre noch einige Absichtserklärungen: Die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden „zielgerichtet“ fortgeführt. Versichertenkartenmissbrauch muss konsequent bekämpft werden. Wer keine Praxisgebühr bezahlt, soll auch die Gerichtskosten tragen.
Die bereits seit Beginn der Koalitionsgespräche auf dem Verhandlungstisch liegende Beitragspflicht für Ehepartner von Alleinverdienern mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.525 Euro (wir berichteten) scheint sich durchzusetzen. Diskutiert wird noch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von heute 3.900 Euro. Nur wer mehr verdient kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Einig ist man sich über die Mitversicherung von Kindern. Sie soll in Zukunft aus Steuermitteln finanziert werden. Die Beiträge könnten dann bis zu zwei Prozent sinken.
Fest steht auch der weitere Fahrplan der Vereinigungsprozeduren. Am 12. November soll der Koalitionsvertrag fertig sein, der am 14. November auf den Parteitagen von SPD, CDU und CSU verabschiedet wird, so die Delegierten wollen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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