Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
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Physiotherapeut*in (m/w/d)
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Geräuschlos, wie es zu erwarten war, rutschte der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform am ersten Lesungstag gestern durch den Bundestag. Nur die FDP-Fraktion wollte nicht tatenlos zusehen. Sie brachte ein Gegen-Papier ein. Das Einsparziel könne das Kompromissgesetz nie und nimmer erreichen, bemängeln die Liberalen. So würden die „nachgebesserten" Zuzahlungsregelungen für Heilmittel-Leistungen zu erheblichen Mindereinnahmen führen. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dieter Thomae, sieht das Gesundheitswesen auf dem Weg „weiter in die Planwirtschaft", wenn das Gesetz Wirklichkeit werden sollte.
Wie hier gestern berichtet, hat die liberale Fraktion eine Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens durchsetzen können. Am 22.09.03 wird es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geben. Nach zweitägigen Beratungen des Ausschusses findet dann die abschließende Lesung des Gesetzes am 26.09. statt. Der Bundesrat wird am 17.10. beschließen.
Noch bevor die Debatte zur Gesundheitsreform im Bundestag gestern begann, sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit seiner Entscheidung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst für Furore. Das Gericht gab einem Arzt Recht, der gegen seinen Arbeitgeber, die Stadt Kiel, geklagt hatte. Das bisher übliche Verfahren bei deutschen Krankenhausärzten, die Zeit des Bereitschaftsdienstes nur dann als Arbeitszeit anzurechnen, wenn der Arzt tatsächlich zum Einsatz kommt, wollten die Richter nicht gelten lassen. Die Tatsache, dass der Arzt sich in der Klinik aufhalten müsse und seinen Aufenthaltsort damit nicht frei bestimmen könne mache zweifelsfrei deutlich, dass es sich hierbei um uneingeschränkte Arbeitszeit handele.
Die finanziellen Folgen für Krankenhäuser und Krankenkassen sind so immens, dass die gesundheitsreformerischen Versuche der Bundestagsparteien einen gewichtigen Dämpfer erfahren könnten. Die Höhe der durch die Reform geplanten Einsparungen mag nun angezweifelt werden. So haben sich auch gleich nach Bekanntgabe des Urteils zwei Bundesminister zu Wort gemeldet. Bundesarbeitsminister Clement versprach, das Arbeitszeitgesetz zu ändern, damit das Urteil „schnellstmöglich umgesetzt werden" könne. Ministerin Schmidt erklärte, die Krankenhäuser seien vorbereitet und für 2003 und 2004 stünden 200 Millionen Euro bereit, um die Mehrkosten aufzufangen. Ob dieser Betrag ausreichen wird, ist mehr als fraglich. Eine Sprecherin der Europäischen Kommission zitierte gestern Schätzungen der Bundesregierung, die von Mehrkosten in einer Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro ausgehen. Bei Umsetzung des Urteils müssten zusätzlich 20.000 neue Stellen für Ärzte geschaffen werden. Die deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet noch einmal mit 14.000 weiteren Stellen für Pflegekräfte, Technik- und Verwaltungspersonal. Ulla Schmidts 200 Millionen scheinen da eher fern der Realität kalkuliert. Schwierig wird es werden, genügend Ärzte für die zu schaffenden Stellen zu finden, bereits jetzt gibt es zuwenig ärztlichen Nachwuchs.
Kassenvertreter gaben zu Protokoll, die Kliniken müssten durch organisatorische Umstrukturierungen die Anpassungen ohne zusätzliche Kosten schaffen. Die Herren müssen sich Mut zusprechen, werden es doch die Kassen sein, die letztlich die Mehrkosten tragen werden.
Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe ist zufrieden, die „Ausbeutung der Ärzte" sei gestoppt und 30-Stunden-Dauerdienste gehörten jetzt endgültig der Vergangenheit an, erklärte er gestern.
Peter Appuhn
physio.de
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