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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
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Team. Gemeinsam setzen wir auf
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kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
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Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der CDU-Länder am Freitag dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Das geplante Gesetz sollte kleinen Unternehmen und Existenzgründern mit bis zu 50.000 Euro Jahresumsatz die Möglichkeit eröffnen, 50 Prozent ihrer Betriebsausgaben pauschal und ohne weiteren Nachweis als Betriebsausgaben steuerlich ansetzen zu können. Am 27.02.03 hatten wir hier darüber berichtet.
Nur einer sehr kleinen Gruppe von Selbstständigen würde die Regelung zugute kommen argumentierten die CDU-Ländervertreter. „Das hilft allenfalls Schriftstellern", meinte der bayrische Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) und sieht ein „Sondersteuerrecht für bestimmte Berufsgruppen". Existenzgründer entlaste dagegen das geplante Gesetz nicht, da sie gerade am Anfang weit höhere Kosten als 50 Prozent des Umsatzes hätten.
Freie Mitarbeiter in vielen Bereichen, auch in Physiotherapie-Praxen, wären ebenfalls Nutznießer der Regelung geworden.
In der gleichen Sitzung verlangte der Bundesrat eine Anhebung der Pflichtgrenze zur Buchführung von 350.000 Euro auf 500.000 Euro beim Umsatz und von 30.000 auf 50.000 Euro beim Gewinn.
Der Vermittlungsausschuss wird nun entscheiden müssen, wie das Kleinunternehmergesetz letztlich aussehen wird.
Peter Appuhn
physio.de
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