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Der aktuelle Ruf von Städten und Gemeinden nach dem Geld der Freien Berufe ist wenig kreativ. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Physiotherapeuten nutzten die Infrastruktur ihrer Kommunen, heißt die immer wieder aufs Neue hervorgeholte Begründung für den versuchten Griff in die Tasche der Freiberufler.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht erforderlich sei, die Freien Berufe mit der Gewerbesteuerpflicht zu belegen. Es gebe überhaupt keinen Anlass, von der Position des Gerichts abzurücken, betonte Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbands der Ferien Berufe (BFB).
Gewerbetreibende und Freiberufler zeichneten signifikante Unterschiede aus, bekräftigte der Präsident. "Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden mit Produktions- und Lagerstätten". Sie siedelten nicht am Rande der Kommunen in Gewerbegebieten, sondern mittendrin bei den Menschen, die ihre Leistungen nachfragen. "Die Freien Berufe sind Infrastruktur", sagte Oesingmann.
Zudem sei der Vorwurf falsch, Freiberufler würden sich nicht an den Gemeindefinanzen beteiligen. 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens fließe in die kommunalen Haushalte, betonte der BFB-Präsident.
Der Bund der Steuerzahler wertet den neuerlichen Versuch von Städten und Gemeinden, die Freien Berufe zur Gewerbesteuer zu verdonnern als Schildbürgerstreich. "Erforderlich ist nicht die Ausdehnung, sondern der Abbau dieser Steuer", sagte Steuerzahler-Präsident Karl Heinz Däke.
Peter Appuhn
physio.de
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