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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) begrüßt die Schiedspläne der großen Koalition, erhofft sie sich doch Steine im Brett bei Gebührenverhandlungen. Doch der so hoffnungsfrohe Schuss könnte leicht nach hinten losgehen. Eine Schiedskommission kann nicht im luftleeren Raum operieren. Sie muss die Finanzsituation der Kassen und gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Das mäßige Erhöhungspotential der Grundlohnsummenentwicklung darf sie nicht überspringen und die gerade veröffentlichte Heilmittelsteigerungsrate von nahezu sechs Prozent (wir berichteten) tut ein Übriges, um die Erwartungen an die Schiedsrichter nicht allzu hoch fliegen zu lassen. Für die seit Monaten auf einen Primärkassenaufschlag hoffenden baden-württembergischen Physiotherapeuten könnte ein möglicher Schiedsspruch gar ein Desaster bedeuten. Im Südwesten nämlich sind die Heilmittelausgaben mehr als doppelt so hoch wie etwa in Westfalen-Lippe. So mögen die einen greinen und die anderen sich freuen. Unter dem Strich wird wohl außer mehr Bürokratiegalopp wenig Bewegung stattfinden. Gleichwohl scheinen einige Berufsverbände Schiedsverfahren kaum als riskant werten zu wollen. So hat der IFK im Sommer im Sozialministerium Baden-Württemberg gerade dieses als Lösung vorgeschlagen: "Um die Vertragsposition der Berufsverbände zu stärken, fordert der IFK, dass zwingend Schiedsverfahren zwischen den Vertragspartnern eingeführt werden müssten", heißt es auf der Internetseite des Verbandes.
Noch liegt der Gesetzentwurf auf Eis. Die kürzlich dafür angesetzte Expertenanhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses musste auf Antrag der Oppositionsparteien verschoben werden. Die Parlamentsverwaltung hatte versäumt, das Thema Schiedskommission auf die Tagesordnung zu setzen. Das formale Geplänkel wird jedoch die Verabschiedung des Gesetzes letztlich nicht verhindern.
Peter Appuhn
physio.de
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