Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
30 Grad im Schatten, aber sie freuten sich wie die Schneekönige, Ulla Schmidt und Horst Seehofer, gestern in der Bundespressekonferenz bei der Vorstellung der Gesundheitskompromissreform. Voller Stolz und demonstrativer Einigkeit lobpreisten sie ihr Werk. Die zur Rechten und Linken platzierten Abgeordneten Schaich-Walch (SPD), Widmann-Mauz (CDU), Bender (Grüne) und Thomae (FDP) mochten sich dem Frohsinn ihrer Frontleute so gar nicht recht anschließen und schauten eher betreten in die erwartungsvolle Presserunde.
Was haben sich die Reformstrategen für den Heilmittelbereich ausgedacht?
- Zuzahlungen: 10% auf alle Gesundheitsleistungen, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Auf meine Frage erläuterte Horst Seehofer, dass die Zuzahlung für jede einzelne Behandlung fällig wird. Da die Preise für physiotherapeutische Behandlungen durchweg unter 50 Euro liegt, muss in Zukunft für jede Behandlung ein Eigenanteil von 5 Euro bezahlt werden. Die „Belastungsgrenze" für alle Zuzahlungen zusammengerechnet liegt wie bisher schon bei 2% des Bruttoeinkommens. Bei der Höhe des Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Für chronisch Kranke wird der Eigenanteil auf 1% des Bruttoeinkommens beschränkt. Für Sozialhilfeempfänger ist „zur Gleichbehandlung mit den GKV-Versicherten" eine Selbstbeteiligung von „mindestens 1 Euro" vorgesehen.
Geht man von einem Durchschnittspreis von 14 Euro pro Behandlung aus (bisherige Zuzahlung bei 15% = 3,60 Euro), so liegt die geplante Beteiligung des Patienten jetzt bei knapp 36% (= 5,00 Euro).
- Fortbildung: Alle Gesundheitsberufe müssen „kontinuierliche interessenunabhängige Fortbildungen" nachweisen. Wer dies nicht kann, verliert seine Zulassung.
- Integrierte Versorgung: Jede nur denkbare Kooperation von verschiedenen Gesundheitsberufen soll gefördert werden, auch sektorenübergreifend (stationär und ambulant). So wird es z.B. möglich werden, dass freiberuflich tätige Physiotherapeuten sich gemeinsam mit Ärzten zu einem Gesundheitszentrum zusammenschließen. Träger solcher Einrichtungen können auch „Nicht-Fachleute", etwa Managementgesellschaften, sein. Krankenkassen können mit den Teilnehmern an der integrierten Versorgung eigene Verträge abschließen. Bisher ist eine gemeinsame Niederlassung von Heilmittelerbringern und Ärzten nicht möglich. Ulla Schmidt zu physio.de: Alle vertraglich festgelegten Hemmnisse werden „beseitigt". Die Krankenkassen müssen alle Kooperationen zulassen.
- Medizinische Versorgungszentren: Auch hier ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Berufgruppen vorgesehen. Allerdings kann dies auch auf der Basis von Angestelltenverträgen sein. Vorbild sind die früheren Polikliniken in der DDR.
- Qualität: Qualitätsmaßnahmen werden für alle Leistungserbringer relevant. Wie entsprechende Programme strukturiert werden müssen, ist allerdings noch offen.
- Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit: Staatlich unabhängig soll die Stiftung den aktuellen Stand therapeutischer Verfahren bewerten, Gutachten und Stellungnahmen zu Qualität und Wirtschaftlichkeit verfassen und Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen geben.
- Die Vergütungen für die Leistungserbringer in den östlichen Ländern sollen bis zum Jahr 2006 auf Westniveau steigen.
- „Finanzielle Anreize zur Steuerung des Verordnungsvolumens": Ärzte sollen einen Bonus erhalten, wenn sie ihre Heilmittelverordnungen auf der Grundlage festgelegter Richtgrößen nicht überschreiten. Die Höhe des Bonus ist noch unklar.
- Leistungen im EU-Ausland: Künftig können Patienten auch in anderen EU-Ländern ohne Genehmigung ihrer Krankenkasse ambulante Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abgeordneten folgten damit verschiedenen Entscheidungen des Europäischen Gerichthofs (wir berichteten). Deutsche Patienten können dann z.B. nach Holland fahren und sich dort behandeln lassen. Die Kosten werden dem Versicherten in Höhe der hier gültigen Sätze erstattet.
Soweit die Heilmittelreformen, die übrigen Reformpunkte können Sie in unserem gestrigen Bericht nachlesen.
In den nächsten Wochen müssen die Gesetzesschreiber im Gesundheitsministerium schwitzen und die Vorstellungen der Konsensrunde in Gesetzesprosa umdichten.
Am 11. September wird dann das fertige Gesetz in erster Lesung im Bundestag abgestimmt.
Am Ende der Pressekonferenz zeigt auch der bis dahin so fröhliche Horst Seehofer Anzeichen von Skepsis: Nicht alle Probleme löse die Reform und das System sei nun nicht mehr zu reformieren. Es sei dringend notwendig, in einem nächsten Schritt über die Einnahmeseite zu verhandeln. Bürgerversicherung? Birgitt Bender (Grüne) jedenfalls strahlte.
Auf dem grünen Rasen des Tiergartens gaben sich derweil Berliner Chinesen dem Tai Chi hin -Fernöstliche Gesundheitsreform.
Peter Appuhn
physio.de
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