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Finanzämter verzichten auf Steuerformular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
Behörden haben Auswertungsprobleme.
15.08.2006 • 0 Kommentare

Ein Platz als Treppenwitz in der Geschichte der deutschen Finanzverwaltung scheint ihm sicher, dem Steuerformular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung, kurz: "Anlage EÜR". 2004 eingeführt, wenig später zurückgezogen und bald darauf in erweiterter Ausführung auferstanden, sollte das Papier für die Steuererklärung 2005 erstmals Anwendung finden. Doch die betroffenen Freiberufler und ihre Steuerberater können in diesem Jahr den Formularwust getrost in den Papierkorb stecken. Die Finanzämter verzichten auf das Formular, wenn die Steuererklärung mit der bisher üblichen formlosen Einnahme-Überschuss-Rechnung ordnungsgemäß eingereicht wird, heißt es in einem Erlass der Oberfinanzdirektionen. Softwareprobleme beim Auswerten der Blätter zwangen die Beamten zur Kapitulation vor ihrem selbst produzierten Bürokratiegewächs.

Als Eingeständnis der Unpraktikabilität der "Anlage EÜR" wertet der Deutsche Steuerberaterverband den Rückzug der Finanzbehörden. Norman Peters, Abteilungsleiter des Verbandes, ist vorsichtig optimistisch, dass im Zuge der Unternehmenssteuerreform das umständliche Verfahren gänzlich abgeschafft wird. Der Vordruck passe nicht zum Ziel der Bundesregierung Bürokratie abzubauen.

Der vor drei Jahren erstmals gestartete Versuch des Bundesfinanzministeriums, dem anarchischen Wildwuchs der bis dahin ohne jegliche Formvorschrift praktizierten Einnahme-Überschuss-Rechnung ein Ende zu bereiten, stand von Beginn an unter keinem guten Stern (wir berichteten mehrfach). Auf Druck von Abgeordneten und Steuerberatern wurde der diffizile amtliche Vordruck alsbald eingestampft. "Anwenderfreundlicher" sollte das Formular werden. Aber auch die Neufassung der Papiere zeigte sich kaum weniger kompliziert. Die vielen Kritiker wird es nun freuen, dass ausgerechnet die bürokratieverliebten Finanzbehörden vor ihrer eigenen Regelungswut das Handtuch werfen müssen.

Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass einzelne Finanzämter auf der Abgabe der "Anlage EÜR" bestehen. Ein kurzer Hinweis auf den bundeseinheitlichen Erlass der Oberfinanzdirektionen sollte genügen, um die Beamten zu überzeugen.


Peter Appuhn
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