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Fahrtkostenregelung - Gesetzeslücke: Krank am Abend oder Wochenende, Kassen zahlen nicht
Fahrten müssen vor Inanspruchnahme genehmigt werden. Patienten leiden unter unflexibler Bürokratie.
04.06.2004 • 0 Kommentare

Den Beamten im Bundesgesundheitsministerium rauchen die Köpfe, müssen sie doch wieder einmal eine Gesetzeslücke ausbügeln. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen werden Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung beim Arzt oder Physiotherapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Welche Fälle in den Genuss einer bezahlten Fahrt kommen können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar in einer Krankentransport-Richtlinie festgelegt. Demnach übernehmen die Kassen Fahrten für Patienten zur Dialyse, zur Strahlen- und zur Chemotherapie. Auch Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit schwerer Sehstörung oder besonderer Hilfebedürftigkeit können Fahrten in Anspruch nehmen. Grundsätzlich müssen Transporte von der Krankenkasse genehmigt werden. Aber da liegt der Hase im Pfeffer: Die Richtlinie bestimmt, dass die Genehmigung vor Antritt der Fahrt erteilt werden muss. Krankheiten halten sich aber nicht an die Bürozeiten der Krankenkassen, ein vorheriger Gang zum Kassen-Sachbearbeiter ist nicht immer möglich. Der gehunfähige Patient, der wegen heftigem Fieber am späten Abend einen Arzt aufsucht, muss die Taxifahrt aus eigener Tasche bezahlen. Die Assekuranzen weigern sich in schöner Regelmäßigkeit nachträgliche Bewilligungen zu erteilen. Nur einige wenige Kassen, so zum Beispiel die DAK, verzichten in solchen Fällen auf die vorherige Genehmigung. Weder das Reformgesetzschreiber noch der Bundesausschuss hatten an eine Ausnahmeregelung gedacht.

Deutliche Kritik an der wirklichkeitsfremden Regelung äußern Ärzteverbände: „Die Krankentransport-Richtlinie passt exakt in die gegenwärtige Reformlandschaft: mehr Bürokratie, mehr Einschränkungen vor allem für schwer Kranke“, sieht Diethard Sturm, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Eine gut gemeinte Richtlinie ist eben nicht zwangläufig auch gut gemacht.

Peter Appuhn
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