Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
"Es kommen verschiedene Faktoren zusammen, die zur Überlegung Anlass geben, wie wir in Zukunft die Arbeitsteilung vornehmen", äußerte sich Dr. Gisela Albrecht, Geschäftsführerin der Kaiserin Friedrich-Stiftung. Vielmehr stelle sich die Frage, ob die Arbeitsteilung weiter auf die Delegation von Leistungen an andere Gesundheitsberufe beschränkt bleibt oder ob es möglich ist, ärztliche Leistungen in Form der Substitution auszugliedern und auf nicht-ärztliche Mitarbeiter zu übertragen. Zu den Unterschieden zwischen Substitution, Delegation und Assistenz, sagte der Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz: "Bei der Substitution wird eine Tätigkeit in voller rechtlicher Verantwortung durch andere Berufsgruppen durchgeführt. Wo der Gesetzgeber einen Ärzte-Vorbehalt vorsieht, geht das nicht." Anders sei es bei der Delegation, wo die Anordnungsverantwortung beim Arzt verbleibe und die Pflegekraft (oder Physiotherapeuten) nur die konkrete Handlung verantworte. Bei der Assistenz sei die Zusammenarbeit noch enger - hier gehe es lediglich um untergeordnete Tätigkeiten.
Als Beispiel für Substitution in Deutschland nannte Taupitz die Tätigkeit von Hebammen in Geburtshäusern: "Sie werden selbstständig tätig." Der Gesetzgeber hat im Paragraf 63 SGB V bestimmte Tätigkeiten der Heilkunde festgelegt, die im Rahmen eines Modellvorhabens von anderen Gesundheitsberufen ausgeübt werden können. Konkret geht es bei Kranken- oder Altenpflegern um Leistungen im Zusammenhang mit Diabetes Typ-1 und Typ-2, chronischen Wunden, Hypertonie und Demenz. Allerdings ist laut Gesetz keine vollständige Substitution vorgesehen. "Es muss eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung geben", erklärte Taupitz. Bisher hat ein solches Modellvorhaben bei Pflegern noch nicht stattgefunden. Das kritisierte Thomas Meißner, Präsidiumsmitglied im Deutschen Pflegerat. "Wenn wir Versorgungen verändern wollen, warum machen wir dann nicht mal ein Modell, um herauszufinden, wo die Stolpersteine sind?", wollte Meißner wissen. Die Notwendigkeit einer Neuorganisation bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Heilberufen ergebe sich aus den veränderten Anforderungen in der Pflege, ist Meißner überzeugt: "Wir müssen viele Dinge überdenken, aber das ist eine Chance."
Im europäischen Vergleich ist die deutsche Zurückhaltung in Sachen selbstverantwortlicher Tätigkeit medizinischer Fachangestellte die Ausnahme, berichtete Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Facharzt für Urologie und Kuratoriumsmitglied der Kaiserin Friedrich-Stiftung: "Deutschland bildet das Schlusslicht." Lediglich Hebammen können ihre Leistungen im Direkt-Zugang erbringen. Dagegen ist das in Großbritannien und in den Niederlanden laut Richter-Reichhelm auch für Diät-Assistenten, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Podologen möglich.
NUR / physio.de
Mein Profilbild bearbeiten