WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
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Was bisher geschah: Wurde die Gewinnermittlung bei Freiberuflern per 1. Januar 2004 mittels amtlichem Formular bürokratisiert, so wurde schon im Laufe des gleichen Jahres auf eine Vereinfachung des Verfahrens gedrungen. Das daraufhin enwickelte 'anwenderfreundliche' Nachfolgepapier kam jedoch in doppeltem Umfang mit achtseitiger Erläuterung daher. Allerdings zeigten sich bei den Behörden ob solcher Datenflut bald Auswertungsprobleme, weshalb die Finanzämter in Befolgung einer Weisung ihrer Oberfinanzdirektionen auf Vorlage des Steuerformular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung vorläufig verzichten durften, wenn im Übrigen die Steuererklärung ordnungsgemäß ausgefüllt war (wir berichteten).
Mit solcherlei Vereinfachung hat es jedoch ein Ende, für den Veranlagungszeitraum 2006 ist der Vordruck wieder Pflicht, wie das Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt bekannt machte. Ein dreiseitiges Formular nebst erklärender Anlagen wird dem Angehörigen freier Berufe und Unternehmen mit geringen Jahresumsätzen ans Herz gelegt, bei Unterlassung ist von Zwangsgeld die Rede. Das neuerlich überarbeitete Papier ist dabei kaum übersichtlicher geworden, hat es doch zum Ziel mit Hilfe standardisierter Angaben wenn schon nicht dem Steuerbürger so doch der Behörde den Überblick zu erleichtern. Der Abgleich der Daten und die Prüfung auf Plausibilität hilft die Kontrollmöglichkeiten auszubauen. Der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unterhalb von 17.500 Euro pro Jahr darf weiterhin an Stelle des Vordrucks auch eine formlose Gewinnermittlung vorlegen.
Ohnedies ist man im Formularwesen der Finanzverwaltung keineswegs untätig. Zwar lässt sich das Formular EÜR wie bisher schon als pdf-Datei von den Internetseiten des Ministeriums auf den heimischen Rechner herunterladen, ausdrucken, ausfüllen. Da das Amt durch Erfahrung allerdings weiß, dass es mit leserlicher Handschrift im Tastaturzeitalter nicht mehr weit her ist, bietet es mit dem Formular-Management-System (FMS) einen neuen Service, der weiterhin ausgebaut werden wird. Auf einer Website werden Online-Dienstleistungen sowie interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Ob das gewünschte Formblatt vorliegt, dazu muss mit einigen Klicks geforscht werden; die EÜR findet sich unter Bürger - Steuern im Inland - Einkommensteuer - Anlage EÜR.
Probieren Sie es aus: Formular-Management-System (FMS)
-hys
physio.de
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