Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
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Kindergärten arbeiten und dabei
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interdisziplinären Kindergärten
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Besonders die neuen Zuzahlungsregelungen sind in einigen Punkten widersprüchlich oder schlicht unvollständig. Der Gesetzgeber hat zwar durch die entsprechenden Änderungen des Sozialgesetzbuches V (SGB) den Rahmen geschaffen, für die praktische Umsetzung vieler Einzelfragen ist die Selbstverwaltung zuständig oder der gemeinsame Bundessauschuss (bis 31.12.03: Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen). Nach Verabschiedung der Gesundheitsreform hatten die Gremien vier Monate Zeit, alle Einzelfragen vertraglich zu regeln. Im kleinlichen Hickhack haben sie sich aber hauptsächlich mir sich selbst beschäftigt, so stritten sich Krankenkassen und Ärzte wochenlang über die Frage, wer das Inkassorisiko beim Eintreiben der Praxisgebühr trägt. Schließlich musste das Schiedsamt eine Entscheidung treffen.
Praxisgebühren bei Notfällen, bei Verordnung der Pille und bei Behandlungen, die sich aus der Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt ergeben? Für die Klärung dieser Fragen reichte die Zeit dann im alten Jahr nicht mehr. Das Januar-Chaos war so vorprogrammiert. Den Beamten im Gesundheitsministerium, die täglich mit dem Unmut der Versicherten konfrontiert sind, platzte der Kragen und sie forderten die Akteure nun auf, umgehend Klarheit zu schaffen.
Kassen und Zahnärzte mussten sich am Donnerstag dem Bundesschiedsamt stellen. Zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr können ohne Zahlung der Praxisgebühr wahrgenommen werden, dabei kann auch Zahnstein ohne Gebühr entfernt werden. Muss allerdings behandelt, z.B. ein Loch gefüllt werden, dann wird die Praxisgebühr fällig.
In der nächsten Woche werden alle übrigen Fragen geklärt. Am Montag kommen die Spitzenverbände Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen und klären die Notfall- und Pillenfrage. Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) hat sich gerade bei der Pillen-Verordnung schon vor Wochen in Position gebracht, das alleinige Ausstellen eines Rezeptes muss gebührenfrei bleiben. Wie Ministeriumskreise berichten, wird ein gegenteiliges Votum der Selbstverwaltung nicht hingenommen, notfalls wird die Frage gesetzlich geregelt. Für die betroffenen Frauen ist letztlich nur das Ergebnis von Bedeutung und dies steht fest: Wird lediglich ein Pillenrezept abgeholt, kann der Zehn-Euro-Schein in der Tasche bleiben.
Am Dienstag tritt der neue gemeinsame Bundesausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, erstmals mit Patientenbeteiligung. Bis zum 31.01. haben die Ausschussmitglieder Zeit, die von ihren Vorgängern bereits erlassenen Richtlinien zur Definition von „schwerwiegend chronisch“ zu überarbeiten. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass z.B. die Fokussierung auf stationäre Behandlungen als Kriterium so nicht stehen bleiben kann. Bis zum 30.06. soll zudem eine Indikationsliste erstellt werden. Auch die bereits verabschiedete Richtlinie zur Kostenerstattung von Fahrkosten soll bis Ende Januar präzisiert werden. Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Rollstuhlfahrer etwa, sollen nach Vorstellungen des Ministeriums die Kosten für Fahrten weiter erstattet bekommen.
Am Donnerstag werden die Chefs der Spitzenverbände und der KBV im BMGS erwartet. Dort sollen sie zusammen mit den Staatssekretären die letzten offenen Fragen klären.
Sozialhilfeempfänger, die bereits im Januar ihr gesamtes Zuzahlungssoll erreichen, sind kaum in der Lage diesen Betrag auch tatsächlich zu bezahlen. Das Ministerium stellte inzwischen klar, die Sozialämter müssen die Zuzahlungen vorstrecken, der Patient kann mit monatlichen Zahlungen die Beträge abstottern. Krankenkassen und Sozialämter könnten auch mit den Krankenkassen Vereinbarungen treffen, wie die Kosten aufgeteilt werden.
Mehr Bürokratie wagen, scheint das Motto der Gesundheitsreform zu sein. Selbst die neue Patientenbeauftragte, Helga Kühn-Mengel, die als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion maßgeblich am Zustandekommen des Gesetzwerks beteiligt war, stöhnte neulich, sie hätte zwölf Stunden am Stück am Telefon die Fragen verunsicherter Patienten beantworten müssen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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