Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
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- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
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Bisher konnte man sich durch den lapidaren Satz im Kaufvertrag: "gekauft wie besehen, ohne jegliche Gewährleistung“ vor unliebsamen Haftungsansprüchen schützen.
Dies ist nach der geänderten Rechtslage beim sogenannten "Verbrauchsgüterverkauf“ zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht mehr möglich. Der § 475 BGB wurde entsprechend geändert. Auch wenn der Verkauf eines PKW nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten eines freiberuflichen Physiotherapeuten gehört, wird der Verkauf an einen Privatmann als "in Ausübung der selbständigen beruflichen Tätigkeit“ gewertet, denn dazu gehören auch Hilfs- und Nebengeschäfte.
Die Gewährleistung wurde auf 2 Jahre verlängert. Sie können vertraglich diesen Zeitraum auf ein Jahr verkürzen. So tragen Sie für ein Jahr das volle Haftungsrisiko und perfiderweise könnte man Ihnen sogar unterstellen, dass ev. Mängel schon beim Verkauf vorhanden waren.
Entscheidend bei der Anwendung des neuen Rechts beim "Verbrauchsgüterverkauf“ ist die steuerliche Einordnung des Autos. Voll beruflich genutzte und überwiegend beruflich genutzte PKW fallen unter diese Regelung.
Es nutzt auch nichts, kurz vor dem Verkauf das Auto in das Privatvermögen zu übernehmen. Das BGB regelt so: Umgehungsgestaltungen dürfen für den Verbraucher nicht zum Nachteil führen.
Ein Lichtblick für den Verkauf tut sich allerdings auf: aus Ihrem Namen allein ergibt sich nicht Ihre Eigenschaft als Unternehmer.
Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für alle anderen Verkäufe, die Sie an Verbraucher tätigen. Verkaufen Sie etwas an einen Kollegen oder an einen anderen Unternehmer, greift das Gesetz glücklicherweise nicht.
physio.de
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