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Kreuzbänder
Effiziente Reha
Kann Physiotherapie den Krankenkassen bei Kreuzbandpatienten Geld sparen?
25.06.2021 • 4 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Insbesondere in Zeiten von zähen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen stellt sich nicht nur die Frage, ob Physiotherapie effektiv ist, sondern auch ob sie effizienter ist als „konkurrierende“ Methoden, wie beispielsweise pharmakologische oder chirurgische Interventionen.

Im Rahmen des COMPARE-Trials zeigten ForscherInnen, dass es sich für PatientInnen lohnen kann, mit einer Kreuzbandrekonstruktion zu warten und zuerst einen konservativen Weg auszuprobieren, da offensichtlich nicht jeder Mensch von einer VKB-Plastik profitiert.

In einer Kostenanalyse beweisen die ForscherInnen nun, dass auch die Krankenkassen profitieren können, wenn Chirurgen zunächst davon absehen, PatientInnen unters Messer zu legen.

Was ist ein gesundes Knie wert?
Um sich der Kosten-Nutzenfrage zu nähern, erfassten die ForscherInnen mittels 3-Level EuroQol Questionnaire (EQ-5D-3L) die Lebensqualität der teilnehmenden Personen. Diesen nutzten sie, um die Qualitätskorrigierten Lebensjahre (quality-adjusted life years: QUALY) zu bestimmen.

In dem Paper berechnen die ForscherInnen die Kosten sowohl aus Sicht des Gesundheitssystems als auch aus gesellschaftlicher Perspektive. Für die medizinische Perspektive wurden die Ausgaben von Krankenhausaufenthalten, chirurgischen Eingriffen, Physiotherapie, Medikamenten und Bildgebung kalkuliert.

Die gesellschaftlichen Kosten berechneten die Forscher aus allen nicht medizinischen Aufwendungen, die durch Funktionsverlust des Knies entstanden. Dazu gehörte die Arbeitsunfähigkeit oder verminderte Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz, oder auch die Unfähigkeit, Haushalts- oder andere unbezahlte Tätigkeiten durchzuführen, was beispielsweise durch das Einstellen einer Haushaltshilfe wieder aufgefangen werden muss.

Kleine und große Unterschiede
Ein QUALY von 1,0 entspricht einem Jahr völliger Gesundheit. Über zwei Jahre gesehen, entspräche ein Wert von 2,0 also dem bestmöglichen Ergebnis in der Untersuchung. Dazu sei gesagt, dass ein Durchschnittswert bei Personen zwischen 30 und 39 Jahren bei etwa 0,9 (pro Jahr) liegt.

Die 85 früh operierten ProbandInnen erreichten durchschnittlich gesehen nach zwei Jahren einen Wert von 1,73, die 82 konservativ und optional operierten ProbandInnen einen Wert von 1,69.

Dem marginalen Unterschied in den qualitätskorrigierten Lebensjahren konnten die Forscher beträchtliche Unterschiede in den Kosten der Interventionen entgegensetzen. Die Kosten für das (in diesem Fall niederländische) Gesundheitssystem lag bei den früh operierten PatientInnen bei 6.368 Euro – bei den konservativ, beziehungsweise spät operierten PatientInnen nur bei 4.267 Euro.

Aus gesellschaftlicher Perspektive stellten sich beide Interventionsgruppen noch einmal teurer dar. Auch hier punktete die konservativ versorgte Probandengruppe* mit Kosten von 11.558 Euro, gegenüber 14.951 Euro bei den früh Operierten.

Die Patienten, die letztendlich nicht operiert wurden, erzielten am Ende der Untersuchung einen QUALY von 1,74 und hatten damit die höchste Lebensqualität pro Jahr. Gleichzeitig stellte sich ihre Behandlung vor allem für das Gesundheitssystem als die günstigste dar. Im Schnitt kostete eine konservative Kreuzband-Reha gerade einmal 1.988 Euro, gesellschaftlich gesehen lagen die Kosten bei 7.223 Euro.

Größtes Manko: Wer mit den konservativen Ergebnis unzufrieden war und sich später doch noch operieren ließ, hatte mit durchschnittlich 1,67 auch das niedrigste QUALY. Diese PatientInnen zeigten zudem die höchsten Behandlungskosten von 6.656 Euro. Die gesellschaftlichen Kosten betrugen durch die höheren funktionellen Einschränkungen ganze 16.111 Euro.

Fragen für die Zukunft
Die Autoren der Untersuchung sind überzeugt: Durch eine bessere Differenzierung der Therapiemöglichkeiten können PatientInnen nicht nur an Lebensqualität gewinnen. Auch das Gesundheitssystem und die Arbeitgeber können von gezielterer Therapie profitieren. Die Probandengruppe des COMPARE-Trials war sehr heterogen aufgestellt, um generalisierbare Daten zu erheben. Zukünftige Studien müssen gezielter suchen, ob bestimme Subgruppen eher von einer konservativen oder einer operativen Therapie profitieren.

Daniel Bombien / physio.de

* Erfasst wurden hier alle Patienten, welche konservativ versorgt wurden. Also sowohl die, die rein konservativ versorgt wurden als auch die, die zunächst konservativ versorgt wurden später aber dann doch operiert werden mussten.

Mehr Lesen über

KreuzbandRupturVergleichkonservative TherapieOPStudie


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MikeL
25.06.2021 07:30
Leider werden die Möglichkeiten zur Erzielung eines optimalen Therapieergebnisses durch die Physiotherapie - zumindest für GKV-Patienten - durch die Machenschaften der kassenärztlichen Vereinigungen und einzelner Krankenkassen konsequent konterkariert. Was nützt den Patienten unser therapeutisches Potential, wenn ihnen die entsprechenden Verordnungen vorenthalten bleiben?

Selbst im Bereich ambulanter Reha-Zentren, denen theoretisch die Möglichkeit einer effektiven Therapiegestaltung bei VKB-Rupturen gegeben ist, sieht man in den letzten Jahren immer mehr heiße Luft anstelle guter Behandlungsergebnisse, weil sie von Investment- oder Aktiengesellschaften übernommen wurden, denen es allein um maximalen Profit bei minimalem Personaleinsatz geht.
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Leider werden die Möglichkeiten zur Erzielung eines optimalen Therapieergebnisses durch die Physiotherapie - zumindest für GKV-Patienten - durch die Machenschaften der kassenärztlichen Vereinigungen und einzelner Krankenkassen konsequent konterkariert. Was nützt den Patienten unser therapeutisches Potential, wenn ihnen die entsprechenden Verordnungen vorenthalten bleiben? Selbst im Bereich ambulanter Reha-Zentren, denen theoretisch die Möglichkeit einer effektiven Therapiegestaltung bei VKB-Rupturen gegeben ist, sieht man in den letzten Jahren immer mehr heiße Luft anstelle guter Behandlungsergebnisse, weil sie von Investment- oder Aktiengesellschaften übernommen wurden, denen es allein um maximalen Profit bei minimalem Personaleinsatz geht.
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MikeL schrieb:

Leider werden die Möglichkeiten zur Erzielung eines optimalen Therapieergebnisses durch die Physiotherapie - zumindest für GKV-Patienten - durch die Machenschaften der kassenärztlichen Vereinigungen und einzelner Krankenkassen konsequent konterkariert. Was nützt den Patienten unser therapeutisches Potential, wenn ihnen die entsprechenden Verordnungen vorenthalten bleiben?

Selbst im Bereich ambulanter Reha-Zentren, denen theoretisch die Möglichkeit einer effektiven Therapiegestaltung bei VKB-Rupturen gegeben ist, sieht man in den letzten Jahren immer mehr heiße Luft anstelle guter Behandlungsergebnisse, weil sie von Investment- oder Aktiengesellschaften übernommen wurden, denen es allein um maximalen Profit bei minimalem Personaleinsatz geht.

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Norbert Meyer
25.06.2021 07:45
Ich frage mich schon seit langem, warum niemand zu diesem Zweck die umfangreiche Datenerfassung nutzt und nur allein den zeitlichen physiotherapeutischen Aufwand hinterfragt!

Offensichtlich , obwohl " wirtschaftlich" verordnet werden soll gibt es zur Erfolgstherapie keinerlei Auswertungen.
s.h. nur das Thema Rückenschmerz - Rückenschulen!

Ganz selten im GKV Telefonat stoße ich auf offene Ohren, traurig aber wahr.
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Ich frage mich schon seit langem, warum niemand zu diesem Zweck die umfangreiche Datenerfassung nutzt und nur allein den zeitlichen physiotherapeutischen Aufwand [b]hinterfragt![/b] Offensichtlich , obwohl " [b]wirtschaftlich[/b]" verordnet werden soll gibt es zur [b]Erfolgstherapie keinerlei Auswertungen.[/b] s.h. nur das Thema[b] Rückenschmerz - Rückenschulen![/b] Ganz selten im GKV Telefonat stoße ich auf offene Ohren, traurig aber wahr.
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Norbert Meyer schrieb:

Ich frage mich schon seit langem, warum niemand zu diesem Zweck die umfangreiche Datenerfassung nutzt und nur allein den zeitlichen physiotherapeutischen Aufwand hinterfragt!

Offensichtlich , obwohl " wirtschaftlich" verordnet werden soll gibt es zur Erfolgstherapie keinerlei Auswertungen.
s.h. nur das Thema Rückenschmerz - Rückenschulen!

Ganz selten im GKV Telefonat stoße ich auf offene Ohren, traurig aber wahr.

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Supermann
25.06.2021 08:00
steter Tropfen... bitte mehr davon. Gibt es so etwas auch für MRT versus Befunderhebung ?
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steter Tropfen... bitte mehr davon. Gibt es so etwas auch für MRT versus Befunderhebung ?
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Supermann
05.07.2021 14:38
ergänzend: --> § 12 SGB V
....Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen... !!!

Könnte man gegen Kassen die das nicht berücksichtigen, sehr wohl aber Krankengymnastik und Manuelle Therapie sofort wegen Unwirtschaftlichkeit
nicht erstatten, vorgehen ?

Wie wäre ein solcher Klageweg zu beschreiten ?
Ist da jemand firm in der Materie ?

Der weg führt ja zunächst in den BGA der bestimmt was als wirtschaftlich festgelegt
wird. Leider von Krankenkassen und Ärzte dominiert...
dort zu finden :
...Maximal fünf Patientenvertreter haben Anwesenheits- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt...
Wer ist dort das "Aufsichtsgremium" ? wird die Aufsicht wahrgenommen ?, und warum lässt man die Beitragszahler des Gesundheitssystems aussen vor ?

Wäre um Antworten dankbar :)
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ergänzend: --> § 12 SGB V ....Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen... !!! Könnte man gegen Kassen die das nicht berücksichtigen, sehr wohl aber Krankengymnastik und Manuelle Therapie sofort wegen Unwirtschaftlichkeit nicht erstatten, vorgehen ? Wie wäre ein solcher Klageweg zu beschreiten ? Ist da jemand firm in der Materie ? Der weg führt ja zunächst in den BGA der bestimmt was als wirtschaftlich festgelegt wird. Leider von Krankenkassen und Ärzte dominiert... dort zu finden : ...Maximal fünf Patientenvertreter haben Anwesenheits- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt... Wer ist dort das "Aufsichtsgremium" ? wird die Aufsicht wahrgenommen ?, und warum lässt man die Beitragszahler des Gesundheitssystems aussen vor ? Wäre um Antworten dankbar :)
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Supermann schrieb:

ergänzend: --> § 12 SGB V
....Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen... !!!

Könnte man gegen Kassen die das nicht berücksichtigen, sehr wohl aber Krankengymnastik und Manuelle Therapie sofort wegen Unwirtschaftlichkeit
nicht erstatten, vorgehen ?

Wie wäre ein solcher Klageweg zu beschreiten ?
Ist da jemand firm in der Materie ?

Der weg führt ja zunächst in den BGA der bestimmt was als wirtschaftlich festgelegt
wird. Leider von Krankenkassen und Ärzte dominiert...
dort zu finden :
...Maximal fünf Patientenvertreter haben Anwesenheits- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt...
Wer ist dort das "Aufsichtsgremium" ? wird die Aufsicht wahrgenommen ?, und warum lässt man die Beitragszahler des Gesundheitssystems aussen vor ?

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Supermann schrieb:

steter Tropfen... bitte mehr davon. Gibt es so etwas auch für MRT versus Befunderhebung ?



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