Die Physiotherapie Praxis Saggau &
Stanik befindet sich direkt an der
zentralen U-Bahn-Station
Hoheluftbrücke (U3) und bietet
eine Stelle als Physiotherapeutin
oder Physiotherapeut an.
Du bist engagiert,
vertrauenswürdig, aufgeschlossen
und teamfähig? Du bist gerne mit
Schwerpunkt Orthopädie in einem
abwechslungsreichen Therapie- und
Patientinnen- und Patienten-Umfeld
tätig? Und dabei gehst Du auch auf
Jugendliche und Erwachsene, z.B.
bei Haltungsschäden, ein? Du legst
Wert auf eine gut...
Stanik befindet sich direkt an der
zentralen U-Bahn-Station
Hoheluftbrücke (U3) und bietet
eine Stelle als Physiotherapeutin
oder Physiotherapeut an.
Du bist engagiert,
vertrauenswürdig, aufgeschlossen
und teamfähig? Du bist gerne mit
Schwerpunkt Orthopädie in einem
abwechslungsreichen Therapie- und
Patientinnen- und Patienten-Umfeld
tätig? Und dabei gehst Du auch auf
Jugendliche und Erwachsene, z.B.
bei Haltungsschäden, ein? Du legst
Wert auf eine gut...
Zehn KG-Behandlungen mit dem Indikationsschlüssel EX3a verordnete ein baden-württembergischer Kassenarzt. Der behandelnde Physiotherapeut absolvierte die angegebene Verordnungsmenge. Nach den Vorgaben der HMR wären für die Erstverordnung nur sechs Therapien zulässig gewesen. Die zuständige badisch-schwäbische Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) kürzte denn auch die Rechnung des Physiotherapeuten um den Preis von viermal Krankengymnastik.
Der wollte die herbe Einbuße nicht hinnehmen und klagte sich durch die Instanzen. Am Ende eines drei Jahre währenden Verfahrens musste sich der Kläger als auch sein Anwalt von den Kasseler Bundesrichtern erklären lassen, ein Vergütungsanspruch setze voraus, "dass er aus seiner professionellen Sicht die Anspruchsvoraussetzungen für die Versorgung des Versicherten mit dem verordneten Heilmittel überprüft und bejaht hat." Auch Heilmittelerbringer hätten das im Sozialgesetzbuch V festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
Nun heißt es abwarten, bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung, die frühestens in vier Wochen vorliegen wird. Erst dann ist eine detaillierte Würdigung der Entscheidung möglich.
Peter Appuhn
physio.de
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