Eintrittsdatum: ab sofort
Einrichtung: Fachkliniken Wangen
Standort: 88239 Wangen im Allgäu
Ihre Aufgaben:
- Physiotherapie bei ambulanten
Patienten
- Zusammenarbeit im
interdisziplinären Team
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
- Fortbildungen im Bereich
Manuelle Therapie, Bobath, PNF,
MLD, Atmungstherapie von Vorteil
- Engagement, Eigeninitiative
sowie Flexibilität
Unser Angebot:
- Verantwortungsvolle Aufgabe in
einem interdisziplin...
Einrichtung: Fachkliniken Wangen
Standort: 88239 Wangen im Allgäu
Ihre Aufgaben:
- Physiotherapie bei ambulanten
Patienten
- Zusammenarbeit im
interdisziplinären Team
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
- Fortbildungen im Bereich
Manuelle Therapie, Bobath, PNF,
MLD, Atmungstherapie von Vorteil
- Engagement, Eigeninitiative
sowie Flexibilität
Unser Angebot:
- Verantwortungsvolle Aufgabe in
einem interdisziplin...
Egal ob craniomandibuläre Irritationen, zahn- oder kieferbedingte Sprechstörungen, Zahnärzte brauchen bei der Verordnung von Heilmittelleistungen keine Vorgaben zu beachten. Nun aber musste der G-BA auch die Dentalexperten an die Richtlinienleine legen. Die seit Jahren geltende Gesetzeslage und das BSG-Prüfpflicht-Urteil von 2009 erlaubte nicht länger eine Sonderrolle.
Unmissverständlich heißt es nun, die Heilmittelrichtlinien gelten auch für die "Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses" und die "weiteren Leistungserbringer". Eine kleine, doch entscheidende Unterlassung irritierte den geschäftsmäßig bürokratischen Ablauf des Geschehens. Der zuständige Ausschuss hatte versäumt, die Zahnärzte zu den Beratungen einzuladen. So kam es zu der misslichen Situation, dass sie zwar die Richtlinien beachten müssen, aber nichts verordnen können. Im Heilmittelkatalog fehlen entsprechende Indikationen.
"Die haben beim G-BA geschlafen" hörten wir aus dem Haus der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Inzwischen ist die Botschaft überall angekommen, versicherte uns KZBV-Sprecher Reiner Kern. Der Fachausschuss beim G-BA muss seinen Fehler korrigieren und just das will er bald tun. Erst dann kann das Bundesgesundheitsministerium die letzte Runde im Verfahren einläuten. Die rechtliche Prüfung der neuen Heilmittelrichtlinien. Wann das Regelwerk wirksam wird, ist ungewiss.
Peter Appuhn
physio.de
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