Physiotherapeut*in (w/m/d) in VZ,
TZ oder auf Minijob-Basis ab
sofort. Auch Berufsanfänger*innen
sind herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich im
Kölner Westen in
Bergheim-Oberaußem. Wir sind
angegliedert an die
Pflegeeinrichtung Haus Sandberg.
Wir bieten unseren Patientinnen und
Patienten das gesamte Spektrum der
Physio- und Ergotherapie
einschließlich Hausbesuche an.
Dich erwartet:
- ein 6-köpfiges Team, davon 3
Ergotherapeut*innen
- Eine gut aus...
TZ oder auf Minijob-Basis ab
sofort. Auch Berufsanfänger*innen
sind herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich im
Kölner Westen in
Bergheim-Oberaußem. Wir sind
angegliedert an die
Pflegeeinrichtung Haus Sandberg.
Wir bieten unseren Patientinnen und
Patienten das gesamte Spektrum der
Physio- und Ergotherapie
einschließlich Hausbesuche an.
Dich erwartet:
- ein 6-köpfiges Team, davon 3
Ergotherapeut*innen
- Eine gut aus...
Auf sechs Seiten formulierten die fleißigen Beamten die veränderte DIN-Vorschrift 5008. Das bisher übliche Verfahren, vor dem Ortsnamen eine leere Zeile stehen zu lassen, entspräche nicht internationalem Standard. Mit seinem Reformansatz hat das Bundesverwaltungsamt das Tor zur Welt weit aufgestoßen und den Vereinigungsprozess in Gang gesetzt. Ob Kyritz an der Knatter, Berlin oder Wanne-Eickel, von nun an sind sie untrennbar mit Empfängernamen und Straßenbezeichnung verbunden. Sechs Monate lang waren Einsprüche gegen das Briefreformmodernisierungsgesetz möglich. Protestiert hat niemand. Wer wollte auch schon als Modernisierungsgegner dastehen? Seit 1. Mai ist sie verbindlich, die neue DIN 5008 - was zusammengehört, ist endlich zusammengewachsen.
Deutschland bewegt sich - die Wächter über Normen und Regeln wollen im Reformwettbewerb offensichtlich ganz vorn mitspielen. Gleichsam im Handstreich haben sie das brennende „Professorenproblem“ beseitigt. Berufs- und Amtsbezeichnungen werden üblicherweise neben der Anrede „Frau“ oder „Herr“ platziert, akademische Grade dagegen vor dem Namen. Die Titulierung Professor fällt bei dieser Regel jedoch aus der Rolle, kann sie doch Beides bedeuten, Amtsbezeichnung oder akademischer Grad. Gewissensbisse bei Schreibern und heillose Verwirrung bei Empfängern sind nicht selten die Folge.
Statt zu forschen und zu lehren grübeln täglich tausende habilitierte Bürger über den Köpfen der an sie gerichteten Briefe: Was meint der bloß? Sieht er mich als Amtsperson oder Akademiker? Umständliche Rückfragen beim Absender gehören jetzt der Vergangenheit an. Die Anrede „Prof.“ muss nun immer unmittelbar vor dem Namen stehen, verfügte das Bundesverwaltungsamt, auch dann, wenn der Titel eigentlich als Amtsbezeichnung gemeint ist.
Peter Appuhn
physio.de
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