In Voll- oder Teilzeit, als Minijob
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
Was sich in unserem Beitrag vom 25.10.22 schon angedeutet hatte, wird nun Wirklichkeit. Die Regelung zur Impfpflicht für TherapeutInnen läuft zum Jahresende aus. Dies bestätigte auf unsere Nachfrage hin das Bundesministerium für Gesundheit.
Entlassmanagement
Das Entlassmanagement läuft nicht rund in Deutschland (wir berichteten). Umso wichtiger ist es, auf dem aktuellen Stand zu sein. Ursprünglich sollte die Corona-Sonderregelung zum gestrigen Tage auslaufen, wurde aber erneut verlängert.
Sie lautet weiterhin:
- • Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist nun bis einschließlich 6. April 2023.• Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
• Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Hintergrund
Die Corona-Sonderregelung des Entlassmanagements ist in § 2a (Abs.2) der Heilmittel-Richtlinie geregelt. In Sachen Geltungsdauer steht dort aber kein fixes Datum. Vielmehr ist dort bestimmt, dass die Sonderregel so lange gilt wie auch der § 1 Absatz 2 Satz 2 der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVV) Gültigkeit hat.
Und diese Gültigkeit wurde vor Kurzem im Artikel 8a des "Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" (CovidIfSGAnpG 2022) neu definiert.
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Diese Regelung hat der G-BA Anfang August auf Grund steigender Fallzahlen wieder "aktiviert". Sie galt vorerst befristet bis 30. November 2022 und wurde nun bis 31. März 2023 verlängert. Unseren Artikel vom 31. März 2022 haben wir dementsprechend aktualisiert.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
EntlassmanagementAUImpfungCorona
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WiHe schrieb:
Ist schon schade das wir das Entlassmanagement nicht machen können
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jürgen65 schrieb:
Falsch! Nicht die Immunisierung ist anscheinend ausreichend, sondern Herr Lauterbach hat endlich zugegeben dass die Impfung die Ansteckung und Weitergabe nicht verhindert! Heißt, die Impfpflicht war von Anfang an völlig unsinnig und hat dem Gesundheitssystem nur geschadet!
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