Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Am Wochenende wurde die Nation auf die Bundestagsabgeordneten gehetzt, nur 20 Euro Praxisgebühr im Jahr sollen die zahlen, Selbstbevorteilung wurde vermutet, muss doch der normale GKV-Versicherte in jedem Quartal 10 Euro berappen. Selbst Bundestagspräsident Thierse bestieg den Zug, vergaß aber dabei, dass 40 Prozent seiner Abgeordneten gesetzlich krankenversichert sind und den gleichen Regelungen unterworfen sind, wie alle anderen Versicherten auch. Die Übrigen sind entweder „beurlaubte“ Beamte oder haben sich am Anfang der Legislaturperiode für die Beihilfe entschieden. Von einer Bevorzugung der Abgeordneten kann somit keine Rede sein.
Populistische Schnellschüsse vernebeln die wirklichen Ungereimtheiten dieser Reform. Schauen wir einmal kurz zurück. Die Gesundheitsreform wurde nach langwierigem Parteiengezänk gemeinsam von SPD, CDU und Grünen verabschiedet. Wenn Oppositionspolitiker, wie der CDU-Vize-Vorsitzende Jürgen Rüttgers, jetzt den Kopf der Ministerin fordern, lenken sie nur davon ab, dass alle Parteien mit der Herkulesaufgabe Gesundheitsreform überfordert waren. Zuzahlungsregelungen en detail und die Definition „schwerwiegend chronisch krank“ hätten schon längst geklärt sein können. Im Dezember erklärt das Ministerium, bei Notfällen wird die Praxisgebühr nur einmal erhoben und Frauen, die nur ein Pillen-Rezept abholen, brauchen keine Gebühr zu bezahlen. Die Fahrtkostenregelung des Bundesausschusses wurde hingenommen. Im Januar ist dann alles nicht mehr wahr, die Selbstverwaltung müsse regeln. Statt schnelle Beschlüsse zu fassen, verlieren sich die Beteiligten in Kompetenzzuweisungen. Die Pillen- und Notdienstfrage, eigentlich sollte sie am Montag geklärt werden. Die beratenden Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung saßen zwar den lieben langen Tag zusammen, am Ende vertagten sie dann die brennenden Themen. „Beschlossen“ haben sie lediglich einen Punkt, und der war eigentlich schon geklärt, augenärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Sehfähigkeit sind weiterhin Kassenleistungen.
Auch die Schwächsten der Gesellschaft, behinderte Menschen und Bewohner von Heimen, sie müssen weiter warten bis der neue, gestern konstituierte, Bundesausschuss sich zu einer Definition von “schwerwiegend chronisch krank“ durchringt. Warum die Ausschussmitglieder dafür Zeit bis zum 31. Januar brauchen, für eine Indikationenliste sogar bis zum 30.06., bleibt ein Geheimnis bürokratischer Strukturen. Da nutzt es den Heimbewohnern wenig, wenn ihnen Ulla Schmidt im Fernsehen in gestanzter Kühle erzählt, überzahlte Zuzahlungen würden später erstattet werden, oder aber die Sozialämter würden in Vorleistung treten. Bis heute ist diese Vorstellung bei den Ämtern nicht angekommen. Pflegebedürftige mit einem monatlichen Taschengeld von 40 Euro mit solchen Absichtserklärungen zu versorgen grenzt schon an Zynismus.
Tatsache ist, dass unter dem Druck starker Lobbyverbände die Reform auf dem Rücken derer abgeladen wird, die so gut wie nichts haben. Der Kanzler wollte doch in seiner berühmten Agenda-Rede im März des vergangenen Jahres „die vermachteten Strukturen“ des Systems abgeschafft wissen. Das Ergebnis ist, die Vermachtung ist fester denn je. Da klingt es geradezu höhnisch, wenn der Vorsitzende der Barmer Ersatzkasse sich jetzt darüber beklagt, die Praxisgebühr sei zu hoch. In langen Anhörungsdebatten im Sommer hatte auch der Kassenchef nichts an der Gebühr zu bemängeln.
Solange die Beschlüsse des Bundesausschusses fehlen, können die Kassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst festlegen, welche Kriterien sie einzelnen Leistungen zuordnen. Einige Krankenkassen haben sich jetzt entschlossen, nicht auf die Richtlinien zu warten. Sie erstatten ihren Versicherten wieder Fahrten ins Krankenhaus oder zu Ärzten. „Unglaubliche Summen“ kämen sonst auf einige Patienten zu, erklärte ein DAK-Sprecher. Neben der Ersatzkasse bezahlen auch einige Ortskrankenkassen wieder die Fahrkosten. Ein schönes Beispiel, wie man abseits von gespreiztem Funktionärsgegockel für die Betroffenen handeln kann.
Zuzahlungen, Gebühren, Eigenanteile - was da im Kassensäckel ankommt, es bleibt im Verwaltungsmoloch hängen. Eine Lösung für das schwerwiegend chronisch kranke System ist diese Reform noch nicht einmal in Ansätzen. Wann werden die politisch Verantwortlichen sich wohl an eine Veränderung der Strukturen wagen?
Die Bürger haben die Schuldige an der Misere schon ausgemacht, laut einer Emnid-Umfrage wollen 60 Prozent von ihnen den Rücktritt von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Peter Appuhn
physio.de
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