Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Das Verhandlungsergebnis der Kompromissstrategen zur Gesundheitsreform hat die exklusive Runde nun endgültig verlassen. Die Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU und Bündnis90/Grüne beschäftigen sich seit gestern mit dem am Freitag früh beschlossenen Gesetzesvorhaben. Die Autoren im Gesundheitsministerium haben dazu aus dem 400 Seiten starken Werk eine handliche Zusammenfassung von 17 Seiten gestrickt.
Hier die Veränderungen, die für Heimittelerbringer interessant sein könnten:
- Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege (wie schon berichtet): 10%, zusätzlich 10 Euro für jede Verordnung.
Alle anderen Leistungen: 10% mindestens 5 höchstens 10 Euro
Arzt und Zahnarzt: 10 Euro pro Quartal und Behandlungsfall
Krankenhaus und stationäre Rehabilitation: 10 Euro täglich für maximal 28 Tage im Jahr.
Belastungsobergrenze für alle Versicherten, auch Sozialhilfeempfänger: 2% des Bruttoeinkommens, abgezogen werden Kinderfreibeträge. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei 1%. Eine generelle Befreiung, wie bisher, ist ausgeschlossen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind, wie jetzt auch schon, befreit.
- Billig-Preis-Ausschreibungen wird es im Heilmittelbereich nicht geben (wie bereits berichtet), diese Möglichkeit ist auf den Bereich der Hilfsmittel beschränkt worden. Die schon bisher bestehende Möglichkeit für Heilmittelerbringer, Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen zu können bleibt davon unberührt.
- Veränderungen der Versorgungsstruktur: Ein erklärtes Ziel der Konsensrunde ist es, den Wettbewerb zu fördern und bisher getrennte Versorgungsbereiche zu verzahnen. Die bisherige Teilung in Einzelpraxen, ambulante und stationäre Versorgung soll überwunden werden. Jeder kann sich mit jedem auch sektorenübergreifend zusammenschließen. Im Rahmen von medizinischen Versorgungszentren können interdisziplinär ärztliche und nicht ärztliche Leistungserbringer zusammenarbeiten. Sie können den Patienten eine „Versorgung aus einer Hand anbieten". Die unternehmerische Leitung kann auch durch einen Physiotherapeuten ausgeübt werden.
-Fortbildungspflicht: Alle Gesundheitsberufe müssen regelmäßige Fortbildungen nachweisen und damit „ihren Beitrag zur Qualitätssicherung leisten".
- Die Vergütung ärztlicher Leistungen wird langfristig umgestellt. Es wird feste Punktwerte geben und nach dem Fallpauschalenprinzip bezahlt werden. Allerdings bleibt es bei „Regelleistungsvolumen". Leistungen, die darüber hinausgehen werden dann nur noch „stark abgestaffelt" vergütet. Bis 2006 sollen die Ost-Honorare an die Westsätze angeglichen werden. Die Ärzte im Westen sollen dafür eine „moderate Absenkung" ihrer Honorare in Kauf nehmen. Physiotherapeuten in den östlichen Ländern sollten ihre Berufsverbände auf diesen Passus vielleicht schon einmal hinweisen und auf entsprechende Verhandlungen drängen.
Überschreiten Kassenärzte die vereinbarten Richtgrößen um 25% wird es „Auffälligkeitsprüfungen" geben.
Das Papier sagt nichts über die ursprünglich geplanten Bonuszahlungen an Ärzte, die Ihre Richtgrößen nicht überschreiten. Der endgültige Gesetzestext muss abgewartet werden.
- Bonuszahlungen an Patienten: Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, vielfältige Belohnungssysteme einzuführen. Eine Prämie könnten Patienten z.B. dann erhalten, wenn sie an Präventionsmaßnahmen oder Programmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen. Auch die (freiwillige) Teilnahme an Modellen der integrierten Versorgung oder am Hausarztmodell (zuerst wird immer der Hausarzt aufgesucht) kann belohnt werden.
- Ohne vorherige Genehmigung können sich GKV-Versicherte künftig auch von Leistungserbringern im EU-Ausland behandeln lassen. Vergütet werden allerdings nur die in Deutschland geltenden Sätze. Da es sich hierbei um die Anerkennung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichthofes handelt, gilt dies natürlich auch umgekehrt (wir berichteten).
- Patientenbeteiligung: An den Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, der übrigens effektiver strukturiert werden soll, werden Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen beteiligt. Ein unabhängiger Patientenbeauftragter soll im Auftrag der Bundesregierung die Patientenrechte weiterentwickeln.
- Qualitätsinstitut: „Unabhängig" soll sich die Institution mit Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen „unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten" beschäftigen. Auch die Information der Patienten über Qualität und Effizienz der Versorgung soll zu den Aufgaben der Einrichtung gehören.
Die wichtigsten Punkte für alle Versicherten:
Ab 2005 muss der Zahnersatz mit einem festen Beitrag von ca. sechs Euro entweder bei einer privaten Versicherung oder einer gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich versichert werden.
Die Leistungen für das Krankengeld werden ab 2006 nur noch von den Arbeitnehmern aufgebracht. Dazu wird ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,5% eingeführt.
Aufwendungen für Brillen, Fahrtkosten, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Entbindungsgeld, Sterilisationen müssen die Versicherten selbst leisten. Das Sterbegeld wird gestrichen.
Viele Punkte sind Kann-Regelungen, es liegt bei den Krankenkassen, ob sie umgesetzt werden oder im Gesetzbuch verstauben. „Die sollen endlich aus den Puschen kommen", so die Gesundheitsministerin. Aber auch die Leitungserbringer und ihre Verbände sind gefordert, auf die Umsetzung für sie vorteilhafter Regelungen zu drängen. Ob medizinische Versorgungszentren, Angleichung der Ost-Vergütungssätze an das Westniveau, Förderung von Präventionsangeboten oder betrieblicher Gesundheitsprogramme, warum soll der Anstoß zur Umsetzung nicht von Physiotherapeuten kommen, wenn sich Kassen schwerfällig zeigen? Wäre es nicht auch vorstellbar, den einen oder anderen Bachelor-Physiotherapeuten zur Evaluierung von Therapiekonzepten im neugeschaffenen Qualitätsinstitut unterzubringen? Es wäre fatal, wie hypnotisiert auf die Zuzahlungen zu starren, wie das manch ein Verband gerne tut. Im Gesetz steckt Musik, man muss sie nur wahrnehmen.
Gestern haben die Vorstände von SPD und CDU dem Papier zugestimmt. Die Fraktionen werden ihnen gleich tun, wenn auch einige Abgeordnete pflichtschuldig mosern.
Der fertige Gesetzentwurf wird Anfang September vorliegen, Änderungen am vorgestellten Kompromisspapier sind theoretisch möglich, praktisch allerdings kaum vorstellbar. Die beiden großen Parteien SPD und CDU verspüren wenig Lust, das Konsensgerangel von vorne zu beginnen. Auch eine Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher.
Unter den Stellungnahmen der Interessenverbände fällt besonders die Erklärung des Hartmannbundes auf. Das „Eintreiben" der Praxisgebühr durch die Ärzteschaft werde auf heftigen Widerstand der Doctores führen, kündigt die Ärzteorganisation an. Die Ärzte sollten zu „Inkasso-Eintreibern" der GKV gemacht werden, schimpft deren Vorsitzender. Der Einzug der Gebühr sei ein Verwaltungsaufwand, der bei den Kassen liegen müsste. Die schwer belasteten Ärzte, sie sind zu bedauern! Wohlgemerkt, wir sprechen hier von 10 Euro pro Patient und Quartal.
Peter Appuhn
physio.de
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