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Diagnose: WS-Syndrom. SES. Therapie?
Logopäden fordern Befunderhebung als eigenständige Leistung.
05.06.2010 • 0 Kommentare

Ärztlichen Diagnosen mangelt es zuweilen an Aussagekraft. "HWS-Syndrom" oder "Sprachentwicklungsstörung" heißt es auf den Verordnungsblättern. Wie mag der Therapeut im Angesicht solch unspezifischer Diagnosehüllen entscheiden, welche Behandlung er dem Patienten angedeihen lässt? Erst der ausführliche Befund des Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden zeigt Beschwerden und funktionelle Defizite. Die professionelle Befunderstellung ist Grundlage jeder Therapie. Der Therapeut weiß dann nicht nicht nur, wie er tätig werden muss, er erkennt auch, ob eine Behandlung überhaupt notwendig ist. Vielleicht reicht zunächst eine Beratung oder ein Eigenübungsprogramm. Die Kompetenz des befunderstellenden Therapeuten wird im aktuellen Leistungsgeschehen, bei den Preisvereinbarungen mit den Krankenkassen etwa, völlig vernachlässigt. Der Bundesverband für Logopädie (dbl) fordert jetzt die Anerkennung der logopädischen Befunderhebung als eigenständige Leistung.

"Wer das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig machen will, sollte nicht ausschließlich über Änderungen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenkassen diskutieren, sondern sich vor allem ansehen, wie vorhandene Kompetenzen und Ressourcen optimal genutzt werden können", sagte dbl-Präsidentin Monika Rausch auf dem heute zu Ende gehenden Jahreskongress des Verbandes. Die unterschiedlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Gesundheitsberufe werden völlig unzureichend genutzt. Die Qualität der Leistungen werde nicht nur durch den "Facharztstandard" sondern auch durch zahlreiche "Therapeutenstandards" bestimmt, betonte Rausch.

"Zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit" müsse bei Sprach- Sprech- und Stimmstörungen neben der Diagnose des Arztes "die spezifische Kompetenz der logopädischen Befunderhebung" genutzt werden, erklärte die Verbandschefin. So könne "eine höchstmögliche Sicherheit in der Indikationsstellung erreicht werden, bevor gegebenenfalls eine Therapie eingeleitet wird".

Voraussetzung für diese patientenzentrierte Novellierung der ambulanten Heilmittelversorgung ist eine vertragliche Vereinbarung mit den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Unabhängig von einer Therapieverordnung" müsse die logopädische Befunderhebung als "eigenständige Leistung" anerkannt werden, bekräftigte Präsidentin Rau. Nicht nur die Patienten könnten davon profitieren, auch die Krankenkassen würden, gerade in Zeiten klammer Finanzen, einen Gewinn davontragen.


Peter Appuhn
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