Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
Die Physiopraktiker in Rheinland-Pfalz müssen sich in der privaten Versorgung um Modelle und Versuche nicht scheren. Sie brauchen keinen Arzt bei der Therapie, wenn sie sich auf dem Felde ihrer beruflichen Qualifikation bewegen. Den Medizinervertretern ist diese Variante nichtärztlicher Verantwortung alles andere als geheuer. So nimmt es nicht wunder, dass auf dem Ulmer Ärztetag eine weitere Forderung an den Gesetzgeber laut wurde. Der nämlich solle gemeinsam mit der Bundesärztekammer "auf Basis bereits bestehender Gesetze die Festlegung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Gesundheitsberufe in einem neu zu schaffenden Gesundheitsberufegesetz" definieren. Das zu schaffende Paragraphenwerk soll das Heilpraktikergesetz ablösen, "welches keine zeitgemäße und tragfähige Definition der Heilkunde beinhaltet." In einem eleganten Rundumschlag hätte man dann nicht nur den Heilpraktiker eliminiert sondern auch den anarchistischen Wildwuchs eigenständig tätiger Therapeuten ein für alle mal beseitigt.
Denn just der ist es, der die Ärzte in Sorge versetzt. Fehlende gesetzliche Regelungen führten zu Gerichtsentscheidungen, die eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für nichtärztliche Heilberufe ermöglichen, konstatierten die gewählten Mediziner. Das Beschlussprotokoll verweist dabei auf das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das Physiotherapeuten eine auf ihr Fachgebiet beschränkte selbstständige Berufstätigkeit zubilligte. Mit einigem Grimm manifestierten die Ärzteparlamentarier ihre profunde Kenntnis über die Ausbildung der Therapieberufe: "Patienten wird auf diese Weise verschleiert, dass eine echte Qualifikation nicht zugrunde liegt. Selbst eine vom Staat vorgegebene formalisierte Ausbildung zu diesem Beruf kann kein Ersatz für ein medizinisches Studium sein. Ein Heilpraktiker kann keinesfalls alle Facetten der Diagnostik und Therapie beherrschen."
Nun liegen die Beschlüsse aus Ulm beim Vorstand der Bundesärztekammer. Dorthin wurden sie zur weiteren Beratung verwiesen.
Peter Appuhn
physio.de
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