Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
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Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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Zur gleichen Zeit rangen im Bundesgesundheitsministerium (BMGS) die Spitzen der Krankenkassen, der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Sozialhilfeträger mit Staatssekretär Klaus-Theo Schröder und Fachreferenten des Ministeriums um die vielen offenen Fragen zur praktischen Umsetzung der Reform.
Nach Aussagen von Schröder wird der Bundesausschuss am 27.01. die Definition „schwerwiegend chronisch krank“ festlegen. Das BMGS setzt mit dieser Terminvorgabe den Ausschuss unter Druck. Bisher hat das Ministerium die Definition des Vorgänger-Ausschusses vom Dezember nicht beanstandet. Es hat lediglich erklärt, die sehr restriktive Bestimmung so nicht akzeptieren zu wollen. Das neue Selbstverwaltungsgremium soll jetzt den bestehenden Text verändern. Geschieht dies nicht zum festgesetzten Termin, wird Ulla Schmidt die Chroniker-Richtlinie beanstanden. Der gemeinsame Bundesausschuss müsste dann ein völlig neues Verfahren eröffnen, die Definition „chronisch“ würde in weite Ferne rücken.
Noch eine Altlast muss der Ausschuss bis zum 27.01 geregelt haben, die Kostenübernahme von Fahrten zu Leistungserbringern. „Hilfsbedürftige“ Patienten und Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen sollen die Fahrtkosten weiter erstattet werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zugesagt, dass Patienten schon ab heute, Anträge auf Kostenübernahme bei ihren Kassen einreichen können. Empfehlen Sie Ihren Patienten, auf dieses Recht zu pochen. Es ist zu befürchten, dass die Regelungen heute noch nicht bei allen Kassen-Sachbearbeitern angekommen sind.
Die Arbeitsaufträge des neuen gemeinsamen Bundessauschusses bekräftigen unsere Einschätzung, dass die Heilmittelrichtlinien in der Fassung vom Dezember (wir berichteten) vom BMGS nicht beanstandet werden. Wie man am Beispiel der Chroniker-Richtlinie erkennen kann, verfolgt das Ministerium die Strategie, den neuen Ausschuss die ungewollten Hinterlassenschaften der Vorgänger korrigieren zu lassen. Die Eröffnung eines neuen Verfahrens ist zeitraubend und die (gewollte) Veränderung der Heilmittelrichtlinien würde auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Chronikerregelung, Fahrkosten, Arzneimittelrichtlinien (Pille, Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten), die Aufträge sind bekannt, die Heilmitterichtlinien gehören nicht dazu. Die Baustelle Heilmittel, sie wurde geräumt, die Handwerker ziehen weiter, Bauvorhaben gibt es reichlich.
Die Zeit scheint nun gekommen, sich auch mit den Inhalten der neuen Richtlinien und des Heilmittelkatalogs auseinanderzusetzen und die Umsetzung in die Alltagspraxis vorzubereiten.
Der Geschäftsführer des ZVK-Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein, Heino Schumacher, lässt sich nicht beirren. Mit Presseerklärungen, Briefen an Politiker und einer Postkartenaktion versucht er, buchstäblich in letzter Minute, doch noch Einfluss auf das Geschehen zu nehmen. Auf der Internet-Seite des Verbandes sind alle Texte für Jedermann zugänglich. Wer sich über die Aktivitäten informieren oder sich an Aktionen beteiligen möchte, findet hier den direkten Zugang.
Alle Welt spricht von der Langfristverordnung, für die Verordnung von Anti-Baby-Pillen wird sie wohl Realität werden. Der Bedarf eines Jahres soll nach den Vorstellungen des BMGS auf einem Rezept stehen können. Wenn medizinische Gründe nicht dagegen sprechen, werden die Arzneimittelrichtlinien entsprechend verändert. Und das als Regelfall - was man den Heilmitteln nimmt, wird der Verhütung gegeben. Oder soll man besser sagen, Langfristverordnung zur Verhütung von Heilmitteln, oder Pille gegen Heilmittel…….
Peter Appuhn
physio.de
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