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DAK trägt Teilkosten für Osteopathie bei Säuglingen
"Steigendes Interesse" der Mitglieder.
14.09.2010 • 0 Kommentare

Viele Eltern, Ärzte und Therapeuten schwören auf osteopathische Kunstgriffe für manch eine Störung im Säuglingsalter. Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) übernimmt jetzt als erste gesetzliche Krankenkasse bundesweit einen Teil der Kosten dieses alternativen Behandlungskonzepts. Es waren die Mitglieder der Ersatzkasse, die der DAK die Wirksamkeit der Osteopathie bei Säuglingen vermittelten. "Wir reagieren damit auf steigendes Interesse unserer Kunden an dieser Heilmethode", muss Dieter Carius, der zuständige Kassenexperte, einräumen.

"Verspannungen, Fehlhaltungen oder andere Störungen", seien Übel, die Säuglinge plagen, weiß der Kassenfunktionär. Die Schulmedizin stoße dabei häufig an ihre Grenzen, denn die Symptome zeigten sich nicht immer eindeutig und reichten von Schreiattacken, Verdauungsstörungen, Schlafproblemen bis zu "schiefer Kopfhaltung". Trotz Griff in das eigene Portemonnaie vertrauen viele Eltern den ganzheitlichen osteopathischen Techniken. Mit ihrer Hilfe würde versucht, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren, erklärte Carius. Ohne Osteopathie blieben funktionelle Störungen "oft jahrelang bestehen und beeinflussen die motorische und seelische Entwicklung des Kindes."

Übernommen werden von der DAK die Kosten für die osteopathische Erstuntersuchung. Bei allen weiteren Therapien trägt die Kasse 15 Prozent. Allerdings kommen nur DAK-Versicherte in den Genuss der Unterstützung, wenn der Osteopath Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für osteopathische Medizin (DGOM) ist, eine medizinische Fachgesellschaft, deren 400 Mitglieder ausschließlich Ärzte sind.


Peter Appuhn
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