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Corona
Hygienepauschale und Entlassmanagement
Es könnte sich lohnen, schon einmal zwischendurch abzurechnen.
13.11.2021 • 2 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Sowohl die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement als auch die zur Hygienepauschale sind (bzw. waren) an den Beschluss des Bundestages bezüglich einer Epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebunden.

Wie es momentan aussieht, wird der Bundestag diese nicht über den 24. November hinaus verlängern; haben doch die Ampel-Koalitionäre bereits ein eigenes Pandemiebekämpfungskonzept Anfang der Woche in den Bundestag eingebracht. Dieses verlagert die Hoheit über die Pandemiebekämpfung vom Bund zurück auf die Länder und soll bundesweite Lockdowns und Schulschließungen ausschließen. Das heißt konkret:

Hygienepauschale
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
1,50 Euro pro Rezept erhalten Sie nur noch für Rezepte, welche bis 24. November 2021* bei der Krankenkasse eingegangen sind.
update vom 19.11.21: Diese Regelung wurde bis einschließlich 31. März 2022 verlängert.

Berufsgenossenschaften (BG)
Analog dazu liegen die Verhältnisse bei der BG. Auch hier gilt: Wollen Sie 1,50 Euro pro Verordnung abrechnen, müssen die BG-Rezepte bis 24. November 2021* bei den jeweiligen Unfallsversicherungs-Trägern eingegangen sein.
update vom 23.11.21: Diese Regelung wurde ebenfalls bis einschließlich 31. März 2022 verlängert.

Private Krankenversicherung (PKV)
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. teilte uns auf Nachfrage mit, dass für die Privatversicherungen "ein Ende der 'epidemischen Lage' zum 25.11.2021 [...] keine Auswirkungen auf die Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31.12." hat.
Ausschlaggebend für das Abrechnen der Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Behandlung sei der Tag der Leistungserbringung. Der Verband wörtlich: "Rechnungen/Rezepten können auch nach dem Stichtag eingereicht werden."

Entlassmanagement
Die Corona-Sonderregelungen bezüglich des Entlassmanagements stützen sich auf die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und waren damit ursprünglich einmal ebenfalls an die Epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebunden. Nun wurde die Arzneimittelversorgungsverordnung aber geändert und somit laufen die Corona-Sonderregeln im Entlassmanagement bis einschließlich 30. Mai 2022.
Sie lauten:
  • • Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
    • Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
    • Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Anmerkungen der Redaktion
Dass gerade bei der aktuellen Situation Hygienemaßnahmen weiterhin sinnvollst sind, bleibt unbestritten. Wir gehen aber davon aus, dass die beteiligten Parteien** zurzeit ganz andere Sorgen haben, als sich um die Hygienenöte von Therapeutinnen zu kümmern. Natürlich kann man auch darauf spekulieren, dass die Politik kurz vor dem 24. November angesichts der hohen Inzidenzen noch einmal "einknickt" und ihre Entscheidung revidiert.

Unser Auftrag ist es, Sie über den Sachstand so zu informieren, dass Sie eine informierte Entscheidung treffen können, ob sie fertige Rezepte schon einmal abrechnen wollen.

Unseren großen Artikel "Die Sonderregelungen für Therapeuten ab dem 1. Oktober 2021" haben wir dementsprechend angepasst.

Bleiben Sie gesund!

Friedrich Merz / physio.de
*Verschiedentlich wird hier auch der 25.11. genannt. Die Quellen scheinen sich an dieser Stelle nicht ganz einig zu sein. Daher haben wir uns entschieden, die vorsichtigere Variante zu kommunizieren.

** Auf der einen Seite ein coronaermüdeter Gesundheitsminister, der sich momentan mehr um den CDU-Vorsitz kümmert – auf der anderen Seite die Ampelkoalitionäre, welche in hakelnden Verhandlungen stecken

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HygieneEntlassmanagementCorona


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tina007
13.11.2021 14:53
heute wurden anderslautende Mitteilungen medial verkündet. (was nichts bedeuten muss).
Ich gehe von einer Verlängerung über den 24.11.21 hinaus aus.
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heute wurden anderslautende Mitteilungen medial verkündet. (was nichts bedeuten muss). Ich gehe von einer Verlängerung über den 24.11.21 hinaus aus.
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tina007 schrieb:

heute wurden anderslautende Mitteilungen medial verkündet. (was nichts bedeuten muss).
Ich gehe von einer Verlängerung über den 24.11.21 hinaus aus.

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HJS111
15.11.2021 19:04
Beim letzten Mal wurde die Pauschale (auch) am letzten Tag der Gültigkeit verlängert. Warum sollten die KK diesmal "freundlicher", im Sinne der Planbarkeit, zu uns sein...
Ich gehe von einer Verlängerung aus, haben schließlich bundesdeutsche Corona-Höchststände!
3

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• miemi
• michaelkarl
• V. Reyser
Beim letzten Mal wurde die Pauschale (auch) am letzten Tag der Gültigkeit verlängert. Warum sollten die KK diesmal "freundlicher", im Sinne der Planbarkeit, zu uns sein... Ich gehe von einer Verlängerung aus, haben schließlich bundesdeutsche Corona-Höchststände!
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HJS111 schrieb:

Beim letzten Mal wurde die Pauschale (auch) am letzten Tag der Gültigkeit verlängert. Warum sollten die KK diesmal "freundlicher", im Sinne der Planbarkeit, zu uns sein...
Ich gehe von einer Verlängerung aus, haben schließlich bundesdeutsche Corona-Höchststände!



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