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Kommentar
Blendgranate oder nicht?
Ein Kommentar zum Konsultationsverfahren bzgl. eines neuen Berufsgesetzes
16.06.2021 • 0 Kommentare

Es bewegt sich was beim „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“, das liest sich prinzipiell erstmal gut. Gesundheitsminister Spahn hatte die bundesweite Schulgeldfreiheit unter anderem beim Therapiegipfel im September 2019 für 2021 angekündigt. Diese sollte eingebettet sein in eine komplett neue Berufsgesetzgebung. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde die Schulgeldfreiheit ebenfalls für diese Legislaturperiode angekündigt.

Natürlich hat Corona dieses Thema etwas ausgebremst. Die Probleme im Bereich der Therapiefachberufe werden dadurch aber nicht geringer und die Aufgaben auch im Rahmen der Long-COVID-Nachbehandlungen eher komplexer und anspruchsvoller.

Ob dieses Verfahren nun nur eine Blendgranate aus Berlin ist, um den wieder aufkommenden Protestwillen der Therapeuten zu beruhigen, bleibt abzuwarten. Allein 200.000 Physiotherapeuten und deren Patienten will man sicherlich nicht unbedingt gegen sich haben, wenn sich die Bundesregierung im September wiederwählen lassen möchte.

Ob und wie sinnvoll aber nun ein losgelöstes Verfahren für nur einen Fachbereich der Gesundheitsfachberufe ist, ist fraglich. Ob jetzt zunächst für alle Fachbereiche Referentenentwürfe erstellt und dann gesammelt werden sollen, ist unbekannt. Ob eines neues Physiotherapeutengesetz, entsprechend dem MTA-Reformgesetz, aus dem „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ herausgezogen wird, ist ebenfalls reine Spekulation.

Das alles scheint ziemlich übers Knie gebrochen zu sein und sieht nach blindem Aktionismus aus. Bei der heutigen, zunehmend interdisziplinären und patientenorientierten Versorgung sollte man keinen Therapiefachbereich mehr isoliert betrachten und ein wirkliches Gesamtkonzept erstellen.

Einen Bericht zum Konsultationsverfahren lesen Sie hier.

Olav Gerlach / physio.de

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AusbildungKommentarBerufsgesetz


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