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Wie soll das gehen?
Bisher werden alle Unterlagen zwischen Therapeuten und ARGEn auf dem Postwege ausgetauscht; dies soll künftig rein digital möglich sein. Jeder hierzu Berechtigte soll ab 2021 alle bisher bei den Krankenkassen hinterlegten Zulassungsdaten einsehen und auch ändern können. Ferner soll das Portal als Kommunikationsplattform zwischen den ARGEn und den jeweils Zugangsberechtigten dienen.
Alles in allem scheint der Umgang mit dem neuen Portal sehr dem eines Online-Banking zu ähneln. Seine erste praktische Anwendung wird das Portal wohl im Rahmen der nötigen Anerkennung des zukünftigen bundesweit einheitlichen Rahmenvertrages erleben.
Einführung des Portals in zwei Stufen
1. Stufe – Infoportal und Anerkennung des Rahmenvertrages
Ab 4. Januar 2021 wird man über die Internetseite der Heilmittelzulassung das Webportal finden. Hier kann der Berechtigte dann die bisher bei der Krankenkasse hinterlegten Daten einsehen. Ab Abschluss des neuen Rahmenvertrages kann er auch dessen erforderliche Anerkennung hier online durchführen.
2. Stufe – Vollfunktion
Ab Sommer 2021 wird es dann möglich sein, Neuzulassungen aber auch Änderungen an bestehenden Zulassungen (z. B. Zertifikats- oder Adressänderungen) hierüber vorzunehmen.
Registrierung und Anmeldung
Wie bei einem Online-Banking auch sind hier verschiedene Schritte zu durchlaufen.
Tutorial1. Schritt – Die Registrierung
Dies geschieht zunächst online. Ziel ist es, dass die Kassen wissen mit wem sie es tun haben. Im Rahmen dieser Registrierung muss man die IK-Bestätigung hochladen und evtl. auch eine Vollmacht. Ein Benutzername wird einem dann per E-Mail und ein erstmaliges Passwort per Post zugesandt.
2. Schritt – Die allererste Anmeldung
Mit oben erwähntem Benutzernamen und Passwort loggt man sich nun das erste Mal ein. Dann wird man aufgefordert, ein eigenes Passwort zu erstellen.
3. Schritt – Die Nutzung
Mit diesem selbst erstellten Passwort und dem Benutzernamen kann der Berechtigte sich jetzt Zugang zu seiner Zulassung verschaffen.
Die Vertreter der Kassen haben zugesagt, dass ab Weihnachten auf der Homepage der ARGEn sich ein Infovideo befinden wird.
Abschließende Bemerkungen
• Es wird für die Zulassung auch weiterhin „die Papierversion“ geben.
• Die Webseite ist lt. Auskunft von Herrn Ziegel (vdek) zwar für „mobile Geräte optimiert“, eine eigene App hiefür sei aber nicht geplant.
• Wünschen wir dem Vorhaben gutes Gelingen!
Friedrich Merz / physio.de
ZulassungDigitalisierungARGEGKVvdekRahmenvertrag
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PT-Morris schrieb:
Danke für die Info, dass Neuzulassungen erst ab Sommer nächstes Jahr über die Online Plattform geht.
:thumbsup:
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Philipp Morlock schrieb:
Schön davon hier zu lesen!
:thumbsup:
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