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Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Doch in Zeiten von Corona kann es passieren, dass ein Mitarbeiter in Quarantäne muss und gleich zwei Wochen am Stück ausfällt. Was passiert in diesem Fall? Wer kommt für den Verdienstausfall auf?
Zunächst einmal gibt es verschiedene Szenarien, weshalb ein Mitarbeiter Corona-bedingt ausfällt.
Fall 1
Er selbst muss in eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne. Dies kann zum einen eintreten, wenn er selbst positiv getestet wurde. Zum anderen kann es sein, dass er in Quarantäne muss, weil er als Kontaktperson der Kategorie I mit einer positiv getesteten Person in Kontakt war. Als Kontaktperson der Kategorie I zählt laut Robert-Koch-Institut eine Person mit mehr als 15 Minuten face-to-face Kontakt oder eine längere Exposition (z.B. 30 Minuten) mit infektiösen Aerosolen. (Die genauen Definitionen der Kontaktpersonen können sie hier nachlesen).
Tritt dieser Fall ein, kann eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier.
Fall 2
Ein Mitarbeiter fällt aus, weil dessen Kind(er) in Quarantäne ist/sind und er diese(s) zuhause betreuen muss. Im Frühjahr waren schon einmal alle Betreuungseinrichtungen und Schulen geschlossen. Im IfSG wurde bereits geregelt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Netto-Entgelt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen müssen. Die Zahlungen werden den Arbeitgebern anschließend vom Land ersetzt. Ende Mai hat der Deutsche Bundestag die Bezugszeit für einen Verdienstausfall wegen der Schließungen von sechs auf zehn Wochen und bei Alleinerziehenden auf zwanzig Wochen verlängert.
Muss ein Kind nun in eine behördlich angeordnete Quarantäne oder wird die Betreuungseinrichtung/Schule wegen eines positiven Falls geschlossen, kann auch hierfür eine Entschädigung für den Verdienstausfall vom Arbeitgeber beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier.
Ob eine Erstattung möglich ist, wenn das Kind in Quarantäne muss, die Betreuungseinrichtung aber weiter geöffnet hat, ist aktuell unklar. Bisher war im Infektionsschutzgesetz nur der Fall geregelt, dass eine gesamte Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen war. Da aber Schul- und Kitaschließungen mittlerweile möglichst vermieden werden sollen, werden oft nur Klassen oder einzelne Gruppen unter Quarantäne gestellt. Für diesen Fall soll nun die gesetzliche Regelung angepasst werden. Der Bundestag plant dazu weitere Änderungen des IfSG.
Da aber meist alle unmittelbaren Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person in Quarantäne müssen, betrifft dies durch den engen Kontakt meist die ganze Gruppe der Betreuungseinrichtung/Schule. Damit ist dieser Bereich komplett geschlossen und der Verdienstausfall könnte eventuell darüber erstattet werden.
Arbeitgeber können sich also das an ihre Mitarbeiter gezahlte Gehalt zurückholen. Selbstverständlich gilt das auch für Selbstständige. Allerdings betrifft dies nur die behördliche (also durch das Gesundheitsamt) angeordnete Quarantäne. Bei einer freiwilligen Quarantäne ist es nicht möglich.
Für die Entschädigung ist das Bundesland der Behörde zuständig, welche die Quarantäne angeordnet hat. Gibt es im Bundesland mehrere zuständige Stellen, so ist der Ort der Betriebsstätte entscheidend.
Weiterführende Informationen finden finden Sie hier.
dh / physio.de
CoronaAngestellteGehaltSelbstständige
bei steigenden Coronazahlen waren inzwischen meine beiden Mitarbeiter als auch ich in Kontakt mit positiv auf Corona getesteten Patienten....die dies auch freundlicher Weise nach ihrer Testung mitgeteilt hatten. Natürlich habe ich dann die jeweiligen Mitarbeiter als auch mich persönlich sofort in "freiwillige" Quarantäne geschickt. Vom Gesundheitsamt wurden wir nicht als Kontaktperson der jeweiligen Patienten informiert...übrigens bis zwei Wochen danach noch nicht. Auf direkte Nachfrage meinerseits beim Gesundheitsamt wurde mir mitgeteilt, dass ich -da ich nicht dazu aufgefordert wurde- nicht in Quarantäne müsse, sie sich aber herzlich dafür bedanken, dass ich in Quarantäne gegangen sei...mir aber bei "freiwilliger Quarantäne" kein finanzieller Ausgleich zustünde, siehe oben.
Ich sehe die Überlastung der Gesundheitsämter würde aber sehr für eine Form der Erstattung plädieren, wenn Praxisinhaber auf eigene Kosten verantwortungsvoll handeln.
Bleibt gesund!
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kvet schrieb:
Wenn die Mitarbeiter negativ getestet wurden, dürfen sie dann am nächsten Tag wieder arbeiten?
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Sarah Gerbert schrieb:
Und gibt es Statistiken darüber, ob negativ getestete Mitarbeiter am nächsten Tag wieder arbeiten dürfen?
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Logo1983 schrieb:
Hebt ein negativer Test die Quarantäne auf? Und reicht dafür ein negativer Test, oder braucht es einen zweiten Test 5 Tage später, der auch negativ ist?
Logo1983 schrieb am 09.11.2020 07:31:
Hebt ein negativer Test die Quarantäne auf? Und reicht dafür ein negativer Test, oder braucht es einen zweiten Test 5 Tage später, der auch negativ ist?
Nein. Die Quarantäne geht ja von einer längeren Inkubationszeit aus, daher ist ein negativer Test nur eine Momentaufnahme. Die Quarantäne in Deutschland ist zur Zeit 14 Tage. (in andern Ländern Europas oft kürzer)
Interessant könnte der Test sein, wenn du Systemrelevanz in Spiel bringen möchtest. Da kann Quarantäne bezogen auf die Arbeit verkürzt werden, privat bleibt sie aber bestehen. Geht aber nur übers GA.
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Susulo schrieb:
Logo1983 schrieb:
Logo1983 schrieb am 09.11.2020 07:31:
Hebt ein negativer Test die Quarantäne auf? Und reicht dafür ein negativer Test, oder braucht es einen zweiten Test 5 Tage später, der auch negativ ist?
Nein. Die Quarantäne geht ja von einer längeren Inkubationszeit aus, daher ist ein negativer Test nur eine Momentaufnahme. Die Quarantäne in Deutschland ist zur Zeit 14 Tage. (in andern Ländern Europas oft kürzer)
Interessant könnte der Test sein, wenn du Systemrelevanz in Spiel bringen möchtest. Da kann Quarantäne bezogen auf die Arbeit verkürzt werden, privat bleibt sie aber bestehen. Geht aber nur übers GA.
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Marie Ruthenberg schrieb:
ja!
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DerStefan schrieb:
Ja
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fey schrieb:
Hallo Kollegen,
bei steigenden Coronazahlen waren inzwischen meine beiden Mitarbeiter als auch ich in Kontakt mit positiv auf Corona getesteten Patienten....die dies auch freundlicher Weise nach ihrer Testung mitgeteilt hatten. Natürlich habe ich dann die jeweiligen Mitarbeiter als auch mich persönlich sofort in "freiwillige" Quarantäne geschickt. Vom Gesundheitsamt wurden wir nicht als Kontaktperson der jeweiligen Patienten informiert...übrigens bis zwei Wochen danach noch nicht. Auf direkte Nachfrage meinerseits beim Gesundheitsamt wurde mir mitgeteilt, dass ich -da ich nicht dazu aufgefordert wurde- nicht in Quarantäne müsse, sie sich aber herzlich dafür bedanken, dass ich in Quarantäne gegangen sei...mir aber bei "freiwilliger Quarantäne" kein finanzieller Ausgleich zustünde, siehe oben.
Ich sehe die Überlastung der Gesundheitsämter würde aber sehr für eine Form der Erstattung plädieren, wenn Praxisinhaber auf eigene Kosten verantwortungsvoll handeln.
Bleibt gesund!
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig, bzw. zu pauschal: als Angehöriger eines Gesundheitsfachberufes mit einer entsprechenden Bescheinigung des AG (PI stellen es sich selber aus) der Wichtigkeit für den Betrieb (Unerlässlichkeit), kannst Du bei negativem Ergebnis sofort aus der Quarantäne entlassen werden (NRW).
Viele Grüße
Monika
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kvet schrieb:
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
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bianca04 schrieb:
Bei uns in Baden Württemberg war das nicht möglich
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bianca04 schrieb:
Nein dürfen sie nicht ein negativ test hebt die Quarantäne nicht auf
Wenn wir Kontakt hatten und sich alle (Patient und Therapeut) an die Regeln gehalten haben, werden wir Kontaktperson Kategorie 3 (keine Quarantäne, keine Kontaktreduzierung, keine Nachverfolgung) solange wir keine Symptome haben.
MfG :smile:
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kvet schrieb:
Wie definiert sich denn Kategorie 2?
Bin grad in Quarantäne. 20 min Behandlung, beide haben MNS getragen. Lat. örtlichem Gesundheitsamt, bringt der MNS dann nichts, weil länger als 15 min Zusammen in einem Raum. Also Kategorie 1.
Keine Chance der Verkürzung oder Aussetzung .
Aber das macht wohl jedes GA anders!
VG
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Brunhilde schrieb:
Hallo!
Bin grad in Quarantäne. 20 min Behandlung, beide haben MNS getragen. Lat. örtlichem Gesundheitsamt, bringt der MNS dann nichts, weil länger als 15 min Zusammen in einem Raum. Also Kategorie 1.
Keine Chance der Verkürzung oder Aussetzung .
Aber das macht wohl jedes GA anders!
VG
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Horatio72 schrieb:
Also am besten auf 15 Min. Takt umstellen. :wink: Vom Ga quasi angeordnet.
@Horatio:
14 min max (mit Verwaltung und Vor- und Nachbereitung stimmt es dann wieder), 14 min)))
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ja, ich denke auch, dass es jedes GA anders macht: mein MA durfte nach neg Testergebnis direkt überall hin, beruflich als auch privat. Obwohl Kontaktperson 1. Grades.
@Horatio:
14 min max (mit Verwaltung und Vor- und Nachbereitung stimmt es dann wieder), 14 min)))
Viele Grüße
Monika
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kvet schrieb:
Das scheint ja in jedem Bundesland, oder gar Landkreis anders zu sein! Hier in Schleswig-Holstein dauert die Quarantäne bei negativem Testergebnis, und Kontaktperson 1 Grades, 9 Tage!
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GZ-TFW schrieb:
FFP 2 Maske tragen , dann gilt man nicht als Kontaktperson würde mir in Bayern vom GA gesagt.
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Vorgaben vom RKI sind doch ganz eindeutig.
Wenn wir Kontakt hatten und sich alle (Patient und Therapeut) an die Regeln gehalten haben, werden wir Kontaktperson Kategorie 3 (keine Quarantäne, keine Kontaktreduzierung, keine Nachverfolgung) solange wir keine Symptome haben.
MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
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Katrin Philippi schrieb:
Es ist immer nur die Rede von Quarantäne im Falle, dass Kinder zu betreuen sind. Weiß jemand, wie sich das verhält, wenn das "Kind" erwachsen, aber mit Behinderung+ Pflegegrad ist? Dann darf ja auch keine Ersatzbetreuung nach Hause kommen. Bekäme in der Situation der AG auch eine Erstattung, falls ich ausfallen würde? LG Katrin
Die Logig erschließt sich mir nicht.
Negaiver Test nach 5 Tagen = keine Viren = keine Inkubationszeit.
Entweder spare ich mir den test (und da meine ich sowohl den Staat, asl auch den einzelnen)
Dann arbeite ich mit der Inkubationszeit - und bin halt in der Steinzeit.
Oder ich leitse mir den Test und nutze die Vorteile - teuer genug ist der Spass ja.
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bianca04 schrieb:
Ich habe den Test nach sieben Tagen gemacht war negativ und ich musste trotzdem in Quarantäne bleiben keine Chance bei uns in BW
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Maik1906 schrieb:
Negativer Test hebt Quarantäne nicht auf ?!?
Die Logig erschließt sich mir nicht.
Negaiver Test nach 5 Tagen = keine Viren = keine Inkubationszeit.
Entweder spare ich mir den test (und da meine ich sowohl den Staat, asl auch den einzelnen)
Dann arbeite ich mit der Inkubationszeit - und bin halt in der Steinzeit.
Oder ich leitse mir den Test und nutze die Vorteile - teuer genug ist der Spass ja.
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