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Köln

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Kommentar
Neue Berufsgesetze für Therapeuten
Werden die neuen Berufsgesetze diese Legislatur noch verabschiedet? Die Lage ist unübersichtlich.
22.08.2020 • 8 Kommentare
Das aktuelle Berufsgesetz aus dem Jahre 1994 Lizenz: CC-BY •
Kinder der 60er- oder 70er-Jahre dürften ihn noch kennen; den lieben Herrn Tur Tur, den Scheinriesen aus der Augsburger Puppenkiste – je näher man ihm kam, desto kleiner wurde er.

Ähnlich scheint es nun den neuen Berufsgesetzen für Physio-, Ergotherapeuten, Masseure, Logopäden und Co. zu ergehen. Je näher man der gesetzgeberischen Umsetzung kommt, desto kleiner wird die Wahrscheinlichkeit, dass „da überhaupt noch etwas passiert“.

Hatte Jens Spahn auf dem letzten SHV-Gipfel noch im Brustton der Überzeugung die Gesetzgebung hierfür für das Jahr 2020 versprochen – ganz gemäß seinem Versprechen „Vertrauen durch konkrete Entscheidungen zurückzugewinnen", so fiel das im März veröffentlichte Eckpunktepapier schon viel weniger konkret und doch in vielen Punkten eher vage aus.

Und jetzt? Jetzt melden Mitgliedsverbände des SHV, Ärztezeitung und so mancher Spatz auf den Dächern des politischen Berlins: Die groß angekündigten neuen Berufsgesetze für die Therapeuten werden nun wohl doch nicht so schnell kommen. Grund sei die Arbeitsbelastung im Gesundheitsministerium auf Grund der Corona-Pandemie.

Fakt ist, fragt man das Gesundheitsministerium zurzeit konkret, ob es ein Ausbleiben eines Referentenentwurfes für den Bereich der Physiotherapie in dieser Legislaturperiode ausschließen könne, erntet man nur ein kryptisches: „Das erste Reformvorhaben in Umsetzung des 'Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe' ist [...] die Reform der MTA-Berufe. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Die weiteren Umsetzungsschritte zum ‚Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe’ bleiben abzuwarten.“

Überzeugung und wilde Entschlossenheit klingen anders.

Entschlossener klingt da der erste und einzige Physiotherapeut im Bundestag, MdB Dr. Roy Kühne (CDU): „Gerade Corona hat doch gezeigt, dass wir jetzt eine höhere Selbstständigkeit und Verantwortung der Gesundheitsberufe brauchen. Ich werde Jens Spahn in der ersten Septemberwoche treffen und dies ihm gegenüber nochmals offensiv vertreten. Meine Aussage vom März dieses Jahres, das Thema nicht in einer ‚Schublade verschwinden zu lassen’, gilt!“

Klingt nach einem Showdown – Ministerium gegen Kühne. Möge der Richtige gewinnen.

Friedrich Merz / physio.de

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tom1350
22.08.2020 08:17
Bis dahin empfehle ich die Lektüre der Stellungnahme von Verdi:

Link

Wer mehr Selbstständigkeit in der Physiotherapie möchte entschärft die Zulassungsvoraussetzungen. Aber kann man zukunftsorientiertes Denken von Entscheidern erwarten, die selbst eine Praxis und Konkurrenzangst haben?!
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• Ines Bell
• Philipp Morlock
Bis dahin empfehle ich die Lektüre der Stellungnahme von Verdi: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://gesundheit-soziales.verdi.de/%2B%2Bfile%2B%2B5eaae73a9668bcf5822c1816/download/verdi-Bewertung_Eckpunkte_Gesamtkonzept_Gesundheitsfachberufe.pdf&ved=2ahUKEwj6y5PflK7rAhVFNOwKHXdjD-8QFjACegQIBRAC&usg=AOvVaw04DO-AiTplzHSpKuswEKK2 Wer mehr Selbstständigkeit in der Physiotherapie möchte entschärft die Zulassungsvoraussetzungen. Aber kann man zukunftsorientiertes Denken von Entscheidern erwarten, die selbst eine Praxis und Konkurrenzangst haben?!
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Halbtitan
23.08.2020 20:12
Danke für den Link.
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• tom1350
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Halbtitan schrieb:

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Ines Bell
23.08.2020 23:16
Ich habe mir den Link durchgelesen. Aber ich werde es noch einmal tun, um für mich verwertbares rauszuholen. ansonsten bin ich weg aus diesem Beruf.

Vielleicht ist es sinnvoll, wie in den handwerklich/gewerblichen Berufen, eine Meisterausbildung einzuführen, als Voraussetzung zur Praxisgründung. Das bringt sicher manch einem mehr Verständnis zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht.

Herzliche Grüße von Ines Bell
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Ich habe mir den Link durchgelesen. Aber ich werde es noch einmal tun, um für mich verwertbares rauszuholen. ansonsten bin ich weg aus diesem Beruf. Vielleicht ist es sinnvoll, wie in den handwerklich/gewerblichen Berufen, eine Meisterausbildung einzuführen, als Voraussetzung zur Praxisgründung. Das bringt sicher manch einem mehr Verständnis zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht. Herzliche Grüße von Ines Bell
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Ines Bell schrieb:

Ich habe mir den Link durchgelesen. Aber ich werde es noch einmal tun, um für mich verwertbares rauszuholen. ansonsten bin ich weg aus diesem Beruf.

Vielleicht ist es sinnvoll, wie in den handwerklich/gewerblichen Berufen, eine Meisterausbildung einzuführen, als Voraussetzung zur Praxisgründung. Das bringt sicher manch einem mehr Verständnis zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht.

Herzliche Grüße von Ines Bell

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tom1350 schrieb:

Bis dahin empfehle ich die Lektüre der Stellungnahme von Verdi:

Link

Wer mehr Selbstständigkeit in der Physiotherapie möchte entschärft die Zulassungsvoraussetzungen. Aber kann man zukunftsorientiertes Denken von Entscheidern erwarten, die selbst eine Praxis und Konkurrenzangst haben?!

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kvet
22.08.2020 08:46
Aus welchem Jahr ist denn das jetzige Berufsgesetz?
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Aus welchem Jahr ist denn das jetzige Berufsgesetz?
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Friedrich Merz
22.08.2020 09:04
Aus dem Jahr 1994 (Siehe Bildunterschrift)

Liebe Grüße aus der Redaktion
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• MikeL
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Aus dem Jahr 1994 (Siehe Bildunterschrift) Liebe Grüße aus der Redaktion
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Friedrich Merz schrieb:

Aus dem Jahr 1994 (Siehe Bildunterschrift)

Liebe Grüße aus der Redaktion

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kvet schrieb:

Aus welchem Jahr ist denn das jetzige Berufsgesetz?

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Bernard
22.08.2020 10:40
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion

Diesen Beitrag dennoch anzeigen
Wer in Deutschland noch (PT-)Berufsschulabschluss anstrebt (mit Abitur) ist nicht mehr ganz sauber im Hirn.

Pseudo-(Privat)-(akkreditierte)-FH-Abschlüsse auch für die Katz'.

Primärqualifizierendes konsekutives Hochschulstudium im (EU-)Ausland oder gleich was anderes.

Zum Glück laufen schon dt. (Nicht-)EU-Anwerbungsprogramme - finanziert durch AA (s. 90er Jahre Umschulung)

- aufgrund angeblichen Hilfsfachkräftemangels
(z.B. Ukraine).

Good luck!
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Wer in Deutschland noch (PT-)Berufsschulabschluss anstrebt (mit Abitur) ist nicht mehr ganz sauber im Hirn. Pseudo-(Privat)-(akkreditierte)-FH-Abschlüsse auch für die Katz'. Primärqualifizierendes konsekutives Hochschulstudium im (EU-)Ausland oder gleich was anderes. Zum Glück laufen schon dt. (Nicht-)EU-Anwerbungsprogramme - finanziert durch AA (s. 90er Jahre Umschulung) - aufgrund angeblichen Hilfsfachkräftemangels (z.B. Ukraine). Good luck!
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Bernard schrieb:

Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion

Diesen Beitrag dennoch anzeigen
Wer in Deutschland noch (PT-)Berufsschulabschluss anstrebt (mit Abitur) ist nicht mehr ganz sauber im Hirn.

Pseudo-(Privat)-(akkreditierte)-FH-Abschlüsse auch für die Katz'.

Primärqualifizierendes konsekutives Hochschulstudium im (EU-)Ausland oder gleich was anderes.

Zum Glück laufen schon dt. (Nicht-)EU-Anwerbungsprogramme - finanziert durch AA (s. 90er Jahre Umschulung)

- aufgrund angeblichen Hilfsfachkräftemangels
(z.B. Ukraine).

Good luck!

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Ines Bell
22.08.2020 22:25
Aus eigenner Erfahrung kann ich sagen, dass es den Masseuren und medizinischen Bademeistern nicht leicht gemacht wird die Qualifiezierung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen.
Mir wurde wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Verkürzte Form, keine Weiterbildung ist. Im aktuellen Berufsgesetz steht sinngemäß der Begriff "Ergänzungsausbildung" und damit wird alles zur Ausbildung deklariert und nicht als Weiterbildung anerkannt. Damit gibt es keine Förderung nach dem AFBG (Meisterbafög).
Anzumerken ist, dass es eine wichtige Voraussetzung im aktuellen Berufsgesetz gibt, nämlich,
die abgeschlossene Ausbildung und Anerkennung zum Masseur und medizinischen Bademeister.

Ich habe bisher auch noch nichts über die Schulgeldbefreiung für eben diese Ergänzungsausbildung gehört. Ist das geregelt?

Die Praktikumseisätze werden aktuell nicht vergütet obwohl eine Abgeschlossenne Berufsausbildung und Berufserfahrung vorliegt.

Wie sehen es denn die Verbände? Denn Alle Praxisinhaber sind an Fachpersonal interessiert.

Ich kann es mir nicht leisten 3Tage kompletten Arbeitsausfall zu kompensieren durch Nacharbeit. Dann wäre ich ein Fall fürs Jobcenter. So ein kraßer finanzieller Einschnitt ist mir aus keinem anderen Beruf bekannt.

Findet die "Ergänzungsausbildung in verkürzter Form zum Physiotherapeuten" auch in dem angepassten Gesetzentwurf zum Berufsgesetz MPhG Würdigung?


Hiermit fasse ich zusammen:



- Vergütung der Praktikumseinsätze und finanzielle Absicherung durch Arbeitsausfall

- Klärung ob die Verkürzte Form eine Ausbildung oder Weiterbildung ist
- Schulgeldbefreiung
- Vergütung der Weiterbildung
- Erhalt von Leistungen aus dem AFBG


Ich bin Dankbar über eine sachdienliche Antwort?


Mit freundlichem Gruß von Ines Bell
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Aus eigenner Erfahrung kann ich sagen, dass es den Masseuren und medizinischen Bademeistern nicht leicht gemacht wird die Qualifiezierung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen. Mir wurde wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Verkürzte Form, keine Weiterbildung ist. Im aktuellen Berufsgesetz steht sinngemäß der Begriff "Ergänzungsausbildung" und damit wird alles zur Ausbildung deklariert und nicht als Weiterbildung anerkannt. Damit gibt es keine Förderung nach dem AFBG (Meisterbafög). Anzumerken ist, dass es eine wichtige Voraussetzung im aktuellen Berufsgesetz gibt, nämlich, die abgeschlossene Ausbildung und Anerkennung zum Masseur und medizinischen Bademeister. Ich habe bisher auch noch nichts über die Schulgeldbefreiung für eben diese Ergänzungsausbildung gehört. Ist das geregelt? Die Praktikumseisätze werden aktuell nicht vergütet obwohl eine Abgeschlossenne Berufsausbildung und Berufserfahrung vorliegt. Wie sehen es denn die Verbände? Denn Alle Praxisinhaber sind an Fachpersonal interessiert. Ich kann es mir nicht leisten 3Tage kompletten Arbeitsausfall zu kompensieren durch Nacharbeit. Dann wäre ich ein Fall fürs Jobcenter. So ein kraßer finanzieller Einschnitt ist mir aus keinem anderen Beruf bekannt. Findet die "Ergänzungsausbildung in verkürzter Form zum Physiotherapeuten" auch in dem angepassten Gesetzentwurf zum Berufsgesetz MPhG Würdigung? Hiermit fasse ich zusammen: - Vergütung der Praktikumseinsätze und finanzielle Absicherung durch Arbeitsausfall - Klärung ob die Verkürzte Form eine Ausbildung oder Weiterbildung ist - Schulgeldbefreiung - Vergütung der Weiterbildung - Erhalt von Leistungen aus dem AFBG Ich bin Dankbar über eine sachdienliche Antwort? Mit freundlichem Gruß von Ines Bell
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tom1350
23.08.2020 08:42
Nach den Vorstellungen der Verbände soll die abgeschlossene Ausbildung zum Masseur eine Zugangsmöglichkeit zum Physiotherapie Studium werden.
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Nach den Vorstellungen der Verbände soll die abgeschlossene Ausbildung zum Masseur eine Zugangsmöglichkeit zum Physiotherapie Studium werden.
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tom1350 schrieb:

Nach den Vorstellungen der Verbände soll die abgeschlossene Ausbildung zum Masseur eine Zugangsmöglichkeit zum Physiotherapie Studium werden.

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Ines Bell schrieb:

Aus eigenner Erfahrung kann ich sagen, dass es den Masseuren und medizinischen Bademeistern nicht leicht gemacht wird die Qualifiezierung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen.
Mir wurde wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Verkürzte Form, keine Weiterbildung ist. Im aktuellen Berufsgesetz steht sinngemäß der Begriff "Ergänzungsausbildung" und damit wird alles zur Ausbildung deklariert und nicht als Weiterbildung anerkannt. Damit gibt es keine Förderung nach dem AFBG (Meisterbafög).
Anzumerken ist, dass es eine wichtige Voraussetzung im aktuellen Berufsgesetz gibt, nämlich,
die abgeschlossene Ausbildung und Anerkennung zum Masseur und medizinischen Bademeister.

Ich habe bisher auch noch nichts über die Schulgeldbefreiung für eben diese Ergänzungsausbildung gehört. Ist das geregelt?

Die Praktikumseisätze werden aktuell nicht vergütet obwohl eine Abgeschlossenne Berufsausbildung und Berufserfahrung vorliegt.

Wie sehen es denn die Verbände? Denn Alle Praxisinhaber sind an Fachpersonal interessiert.

Ich kann es mir nicht leisten 3Tage kompletten Arbeitsausfall zu kompensieren durch Nacharbeit. Dann wäre ich ein Fall fürs Jobcenter. So ein kraßer finanzieller Einschnitt ist mir aus keinem anderen Beruf bekannt.

Findet die "Ergänzungsausbildung in verkürzter Form zum Physiotherapeuten" auch in dem angepassten Gesetzentwurf zum Berufsgesetz MPhG Würdigung?


Hiermit fasse ich zusammen:



- Vergütung der Praktikumseinsätze und finanzielle Absicherung durch Arbeitsausfall

- Klärung ob die Verkürzte Form eine Ausbildung oder Weiterbildung ist
- Schulgeldbefreiung
- Vergütung der Weiterbildung
- Erhalt von Leistungen aus dem AFBG


Ich bin Dankbar über eine sachdienliche Antwort?


Mit freundlichem Gruß von Ines Bell



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