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Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
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hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Ähnlich scheint es nun den neuen Berufsgesetzen für Physio-, Ergotherapeuten, Masseure, Logopäden und Co. zu ergehen. Je näher man der gesetzgeberischen Umsetzung kommt, desto kleiner wird die Wahrscheinlichkeit, dass „da überhaupt noch etwas passiert“.
Hatte Jens Spahn auf dem letzten SHV-Gipfel noch im Brustton der Überzeugung die Gesetzgebung hierfür für das Jahr 2020 versprochen – ganz gemäß seinem Versprechen „Vertrauen durch konkrete Entscheidungen zurückzugewinnen", so fiel das im März veröffentlichte Eckpunktepapier schon viel weniger konkret und doch in vielen Punkten eher vage aus.
Und jetzt? Jetzt melden Mitgliedsverbände des SHV, Ärztezeitung und so mancher Spatz auf den Dächern des politischen Berlins: Die groß angekündigten neuen Berufsgesetze für die Therapeuten werden nun wohl doch nicht so schnell kommen. Grund sei die Arbeitsbelastung im Gesundheitsministerium auf Grund der Corona-Pandemie.
Fakt ist, fragt man das Gesundheitsministerium zurzeit konkret, ob es ein Ausbleiben eines Referentenentwurfes für den Bereich der Physiotherapie in dieser Legislaturperiode ausschließen könne, erntet man nur ein kryptisches: „Das erste Reformvorhaben in Umsetzung des 'Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe' ist [...] die Reform der MTA-Berufe. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Die weiteren Umsetzungsschritte zum ‚Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe’ bleiben abzuwarten.“
Überzeugung und wilde Entschlossenheit klingen anders.
Entschlossener klingt da der erste und einzige Physiotherapeut im Bundestag, MdB Dr. Roy Kühne (CDU): „Gerade Corona hat doch gezeigt, dass wir jetzt eine höhere Selbstständigkeit und Verantwortung der Gesundheitsberufe brauchen. Ich werde Jens Spahn in der ersten Septemberwoche treffen und dies ihm gegenüber nochmals offensiv vertreten. Meine Aussage vom März dieses Jahres, das Thema nicht in einer ‚Schublade verschwinden zu lassen’, gilt!“
Klingt nach einem Showdown – Ministerium gegen Kühne. Möge der Richtige gewinnen.
Friedrich Merz / physio.de
KommentarGesetzAusbildungBMGRoy Kühne
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Wer mehr Selbstständigkeit in der Physiotherapie möchte entschärft die Zulassungsvoraussetzungen. Aber kann man zukunftsorientiertes Denken von Entscheidern erwarten, die selbst eine Praxis und Konkurrenzangst haben?!
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Halbtitan schrieb:
Danke für den Link.
Vielleicht ist es sinnvoll, wie in den handwerklich/gewerblichen Berufen, eine Meisterausbildung einzuführen, als Voraussetzung zur Praxisgründung. Das bringt sicher manch einem mehr Verständnis zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht.
Herzliche Grüße von Ines Bell
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Ines Bell schrieb:
Ich habe mir den Link durchgelesen. Aber ich werde es noch einmal tun, um für mich verwertbares rauszuholen. ansonsten bin ich weg aus diesem Beruf.
Vielleicht ist es sinnvoll, wie in den handwerklich/gewerblichen Berufen, eine Meisterausbildung einzuführen, als Voraussetzung zur Praxisgründung. Das bringt sicher manch einem mehr Verständnis zur Betriebswirtschaft und zum Steuerrecht.
Herzliche Grüße von Ines Bell
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tom1350 schrieb:
Bis dahin empfehle ich die Lektüre der Stellungnahme von Verdi:
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Wer mehr Selbstständigkeit in der Physiotherapie möchte entschärft die Zulassungsvoraussetzungen. Aber kann man zukunftsorientiertes Denken von Entscheidern erwarten, die selbst eine Praxis und Konkurrenzangst haben?!
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Liebe Grüße aus der Redaktion
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Friedrich Merz schrieb:
Aus dem Jahr 1994 (Siehe Bildunterschrift)
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kvet schrieb:
Aus welchem Jahr ist denn das jetzige Berufsgesetz?
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Bernard schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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Mir wurde wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Verkürzte Form, keine Weiterbildung ist. Im aktuellen Berufsgesetz steht sinngemäß der Begriff "Ergänzungsausbildung" und damit wird alles zur Ausbildung deklariert und nicht als Weiterbildung anerkannt. Damit gibt es keine Förderung nach dem AFBG (Meisterbafög).
Anzumerken ist, dass es eine wichtige Voraussetzung im aktuellen Berufsgesetz gibt, nämlich,
die abgeschlossene Ausbildung und Anerkennung zum Masseur und medizinischen Bademeister.
Ich habe bisher auch noch nichts über die Schulgeldbefreiung für eben diese Ergänzungsausbildung gehört. Ist das geregelt?
Die Praktikumseisätze werden aktuell nicht vergütet obwohl eine Abgeschlossenne Berufsausbildung und Berufserfahrung vorliegt.
Wie sehen es denn die Verbände? Denn Alle Praxisinhaber sind an Fachpersonal interessiert.
Ich kann es mir nicht leisten 3Tage kompletten Arbeitsausfall zu kompensieren durch Nacharbeit. Dann wäre ich ein Fall fürs Jobcenter. So ein kraßer finanzieller Einschnitt ist mir aus keinem anderen Beruf bekannt.
Findet die "Ergänzungsausbildung in verkürzter Form zum Physiotherapeuten" auch in dem angepassten Gesetzentwurf zum Berufsgesetz MPhG Würdigung?
Hiermit fasse ich zusammen:
- Vergütung der Praktikumseinsätze und finanzielle Absicherung durch Arbeitsausfall
- Klärung ob die Verkürzte Form eine Ausbildung oder Weiterbildung ist
- Schulgeldbefreiung
- Vergütung der Weiterbildung
- Erhalt von Leistungen aus dem AFBG
Ich bin Dankbar über eine sachdienliche Antwort?
Mit freundlichem Gruß von Ines Bell
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tom1350 schrieb:
Nach den Vorstellungen der Verbände soll die abgeschlossene Ausbildung zum Masseur eine Zugangsmöglichkeit zum Physiotherapie Studium werden.
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Ines Bell schrieb:
Aus eigenner Erfahrung kann ich sagen, dass es den Masseuren und medizinischen Bademeistern nicht leicht gemacht wird die Qualifiezierung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen.
Mir wurde wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Verkürzte Form, keine Weiterbildung ist. Im aktuellen Berufsgesetz steht sinngemäß der Begriff "Ergänzungsausbildung" und damit wird alles zur Ausbildung deklariert und nicht als Weiterbildung anerkannt. Damit gibt es keine Förderung nach dem AFBG (Meisterbafög).
Anzumerken ist, dass es eine wichtige Voraussetzung im aktuellen Berufsgesetz gibt, nämlich,
die abgeschlossene Ausbildung und Anerkennung zum Masseur und medizinischen Bademeister.
Ich habe bisher auch noch nichts über die Schulgeldbefreiung für eben diese Ergänzungsausbildung gehört. Ist das geregelt?
Die Praktikumseisätze werden aktuell nicht vergütet obwohl eine Abgeschlossenne Berufsausbildung und Berufserfahrung vorliegt.
Wie sehen es denn die Verbände? Denn Alle Praxisinhaber sind an Fachpersonal interessiert.
Ich kann es mir nicht leisten 3Tage kompletten Arbeitsausfall zu kompensieren durch Nacharbeit. Dann wäre ich ein Fall fürs Jobcenter. So ein kraßer finanzieller Einschnitt ist mir aus keinem anderen Beruf bekannt.
Findet die "Ergänzungsausbildung in verkürzter Form zum Physiotherapeuten" auch in dem angepassten Gesetzentwurf zum Berufsgesetz MPhG Würdigung?
Hiermit fasse ich zusammen:
- Vergütung der Praktikumseinsätze und finanzielle Absicherung durch Arbeitsausfall
- Klärung ob die Verkürzte Form eine Ausbildung oder Weiterbildung ist
- Schulgeldbefreiung
- Vergütung der Weiterbildung
- Erhalt von Leistungen aus dem AFBG
Ich bin Dankbar über eine sachdienliche Antwort?
Mit freundlichem Gruß von Ines Bell
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