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möchtest, dann bist Du bei uns
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Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Nun wurden diese Sonderegelungen vorgestern vom GKV-Spitzenverband und den Kassenverbänden auf Bundesebene abermals bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Ausschlagebend ist der Tag der Behandlung.
Bei dieser Gelegenheit konkretisierten sie auch gleich, dass neben „Verordnungsmenge" und „Art des Heilmittels“ auch die Positon „Hausbesuch" nicht vom Therapeuten selbst abgeändert werden darf.
Die aktuellen Sonderregelungen in voller Länge finden Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 29.5.2020:
Mittlerweile haben in Sachen Hygienepauschale sowohl die Berufsgenossenschaften als auch die Bundesbeihilfe nachgezogen.
Während aber die Regelungen der BG ziemlich denen der GKV entsprechen - also 1,50 Euro pro Rezept - sind die der Bundesbeihilfe "generöser". Die Bundesbeihilfe erstattet seinen Versicherten eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Behandlung (Dies wurde physio.de auf Nachfrage vom Innenministerium bestätigt)!
CoronaGKVAbrechnung
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vdv schrieb:
Nicht immer so negativ!!!
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Leni C. schrieb:
Das wäre dann tatsächlich ein Schritt " back to the roots " . So war das früher nämlich mal . Und zusätzlich durften wir selbst entscheiden wie oft ein Patient in der Woche kommen konnte . Mann , das waren noch Zeiten .
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chris217 schrieb:
Wäre doch verrückt einfach auf Dauer darauf zu verzichten, jetzt wo man gemerkt hat, dass diese Regelungen sinnlos und vergeudete Zeit sind :smile: Aber dann würde natürlich ein Tool zur Absetzung trotz erbrachter Leistung fehlen...
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Ab 5. Mai bis 30. September.
Ausschlaggebend ist der Tag der Behandlung.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Liebe Susanne 991,
Ab 5. Mai bis 30. September.
Ausschlaggebend ist der Tag der Behandlung.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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susanne991 schrieb:
Würde gerne wissen, ab welchem Behandlungsdatum die Hygienepauschale von der Beihilfe bezahlt wird.
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:blush:
F. M.
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Friedrich Merz schrieb:
So sind wir ... manchmal
:blush:
F. M.
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LeviathanPT schrieb:
Also zählt hier nicht das Abrechnungsdatum (wie bei der GKV Hygienepauschale), sondern tatsächlich das Behandlungsdatum?
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susanne991 schrieb:
Lieben Dank für die schnelle Reaktion
Ein Telefonanruf mit der BGHW für einen ihrer Versicherten hat eben leider keinerlei Aufschluss gebracht - es war nur bekannt, dass die Regelungen der GKV zwischenzeitlich auch für die BG galten, aber laut Auskunft vermutet, dass dies nun nicht mehr gelten würde. Im Web habe ich auch keine Konkretisierung gefunden...
Gruß
Nora
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die BG hat auf Nachfrage von physio.de bestätigt, dass man sich der Verlängerung der Sonderregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anschließt.
Danach gelten die Sonderregelungen zu den gelockerten Fristenregelungen und zur Videobehandlung bis einschließlich 30.06.2020 weiter. Die Möglichkeit der Teilabrechnung endete – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – zum 31.05.2020.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte Frau Weber,
die BG hat auf Nachfrage von physio.de bestätigt, dass man sich der Verlängerung der Sonderregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anschließt.
Danach gelten die Sonderregelungen zu den gelockerten Fristenregelungen und zur Videobehandlung bis einschließlich 30.06.2020 weiter. Die Möglichkeit der Teilabrechnung endete – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – zum 31.05.2020.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
:smile:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Danke für die umgehende Klärung - da weiß das Redaktionsteam eben doch mehr, als manche BG...
:smile:
Gruß
Nora
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Friedrich Merz schrieb:
Bitte gern geschehen
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Nora Weber schrieb:
Die Corona-Sonderregelungen des GKV sind mir klar - aber vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben, wie es bei der Gesetzlichen Unfallversicherung (BG-Verordnungen) gehalten wird?
Ein Telefonanruf mit der BGHW für einen ihrer Versicherten hat eben leider keinerlei Aufschluss gebracht - es war nur bekannt, dass die Regelungen der GKV zwischenzeitlich auch für die BG galten, aber laut Auskunft vermutet, dass dies nun nicht mehr gelten würde. Im Web habe ich auch keine Konkretisierung gefunden...
Gruß
Nora
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