für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
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Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
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Selbsthilfegruppen
Für Menschen, die eine Krankheit überstanden haben oder deren akutes Leiden sich chronifiziert hat, sind präventive Maßnahmen unverzichtbarer Bestandteil des Lebens. Vorbeugende Aktivitäten können verhindern, dass die Krankheit ein zweites Mal auftritt oder der Zustand sich verschlimmert. Im hier schon mehrfach zitierten § 20 SGB V sind die gesetzlichen Vorgaben zur Tertiärprävention festgelegt. Dort heißt es im Absatz 4, die Krankenkassen sollen Selbsthilfegruppen und –organisationen fördern, „die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten…..zum Ziel gesetzt haben.“
Selbsthilfegruppen gibt es in Deutschland für nahezu jede erdenkliche Krankheit. NAKOS, die „Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen“ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. listet über 600 verschiedene Organisationen. Keiner kennt die genaue Zahl der Grüppchen und Gruppen, Schätzungen reichen von 70.000 bis 100.000. Neben der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen fungieren die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPW) als Dachorganisationen der vielen mehr oder weniger großen Gruppen und Vereine.
Nicht jede Selbsthilfegruppe kommt in den Genuss einer Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben “Gemeinsame und einheitliche Grundsätze…zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 Abs.4 SGB V“ erlassen. Wer Mittel beanspruchen möchte, muss partnerschaftlich mit den Kassen zusammenarbeiten, darf nicht parteipolitisch ausgerichtet sein und keine kommerziellen Ziele verfolgen. Die Gruppen dürfen nicht von „professionellen Helfern“, also Ärzten oder Physiotherapeuten, geleitet werden. Fachleute können aber durchaus Mitglieder von Selbsthilfegruppen sein.
Die drei Dachorganisationen der Selbsthilfegruppen haben sich mit den Spitzenverbänden auf ein „Verzeichnis der Krankheitsbilder“ verständigt, die in den Genuss von Fördergeldern kommen sollen. Hier die für Physiotherapeuten interessanten Krankheitsgruppen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Skeletts, der Gelenke, der Muskeln und des Bindegewebes, Allergische und asthmatische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krankheiten des Nervensystems, „Hirnbeschädigungen“, Endokrine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, Krankheiten der Sinnesorgane / Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen, Psychische und Verhaltensstörungen / Psychische Erkrankungen, Angeborene Fehlbildungen / Deformitäten und Behinderungen, chronische Schmerzen. Jeder dieser Gruppen sind beispielhaft Einzeldiagnosen zugeordnet. Gefördert werden bestimmte Projekte, aber auch pauschale Zuschüsse gibt es. Neben der GKV-Unterstützung bekommen die Vereine und Gruppierungen Zuwendungen von anderen Trägern der Sozialversicherung und kommunalen Stellen.
54 Cent sollen die Krankenkassen jedes Jahr für jeden Versicherten den Selbsthilfegruppen und - organisationen überweisen. Über 36 Millionen Euro könnten die Betroffenen verfügen, wenn, ja wenn die Kassen dieser Verpflichtung auch im vollem Umfang nachkämen. Nur rund 40 Prozent der Summe landet tatsächlich bei den Gruppen. NAKOS musste allein für die Jahre 2001 und 2002 enttäuscht feststellen: „Über 45 Millionen Euro bleiben die Krankenkassen der Selbsthilfe schuldig“.
Große Selbsthilfegruppen, die grundsätzlich offen sind für eine Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, sind die Rheumaliga, der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, die Deutsche Schlaganfall-Hilfe und die Deutsche Parkinson-Vereinigung. Bei der Fülle der Krankheiten und Störungen, die in organisierter Form vertreten sind, gibt es keinen Bereich der Physiotherapie der nicht für tertiärpräventive Maßnahmen zu aktivieren wäre. Alle Selbsthilfegruppen sind regional organisiert, was eine persönliche Kontaktaufnahme erleichtert. Ansprechpartner sind immer die Vertreter der Gruppen, nicht die Krankenkassen, wie auf dem Feld der Primärprävention.
Hier finden Sie:
alle (auch regionale) Adressen von Selbsthilfegruppen.
Gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen
Rehabilitation
Diese vierte Säule unseres Gesundheitssystems begegnet Physiotherapeuten in ganz unterschiedlichen Schattierungen. Wir wollen uns heute mit dem Bereich beschäftigen, der von niedergelassenen Physiotherapeuten umgesetzt werden kann. Dazu verlassen wir jetzt das Sozialgesetzbuch V, zuständig für die gesetzliche Krankenversicherung, und schwenken zum SGB IX, welches die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ regelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Mitglieder sind alle Träger der Sozialversicherung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die Bundesländer, erarbeitet gemeinsame Empfehlungen für Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne des SGB IX.
Rehabilitationssport und Funktionstraining, geregelt in einer am 1. Oktober 2003 erneuerten Rahmenvereinbarung, können von Physiotherapeuten in Zusammenarbeit mit Behindertensportverbänden durchgeführt werden. Die Verbände haben die Möglichkeit, diese eigentlich ihnen vorbehaltene Aufgabe an Dritte, zum Beispiel Physiotherapiepraxen zu delegieren. Die Leistungen müssen ärztlich verordnet sein, der zeitliche Umfang ist abhängig vom Schädigungsbild. Zerebralparesen, Chronische Lungenkrankheiten, Apoplex, Parkinson, Morbus Bechterew, Multiple Sklerose und Herzkrankheiten sind nur einige der Diagnosen, die für rehabilitative Maßnahmen infrage kommen.
“Beim Funktionstraining kommen für die Leitung der Trainingsgruppen vor allem Physiotherapeuten/-innen…… in Betracht“, heißt es in der Rahmenvereinbarung. Aber auch Ergotherapeuten, Masseure und Diplomsportlehrer werden anerkannt.
Sportlehrer haben inzwischen eine dominante Rolle bei der Umsetzung der Vereinbarung übernommen. Viele Sporthochschulen bieten Kurse für spezielle Behindertengruppen an. Physiotherapeuten sollten offensiv ihre Kompetenzen deutlich machen und das Feld nicht kampflos den Sportlehrern überlassen.
Für heute dazu nur soviel; wir werden das Thema Rehabilitationssport und Funktionstraining noch einmal aufgreifen und ausführlich darüber berichten.
In der Infothek von physio.de können Sie die komplette Rahmenvereinbarung lesen.
Peter Appuhn
physio.de
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