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Ärzte, Kliniken, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer können sich zusammenschließen und eine „interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung“ organisieren (§140b SGBV). Es gibt bisher wenig konkrete Beispiele für diese Versorgungsform und eine aktive Beteiligung von Physiotherapeuten ist nicht zu beobachten. Für innovativ operierende Therapeuten allerdings, die sich auf bestimmte Behandlungsfelder oder Patientengruppen spezialisiert haben bietet die integrierte Versorgung ein weites Feld an Möglichkeiten. In Kooperation mit einzelnen Arztgruppen und Krankenhäusern könnten Versorgungsformen für Patienten mit Schlaganfällen, Parkinson, Multipler Sklerose, Rheumatikern, Atemwegserkrankungen oder anderen Störungsbildern entwickelt werden.
Neben Richtlinien für die Heil- und Arzneimittelversorgung legt der Gemeinsame Bundesausschuss (Ge-BA) auch Leitlinien für die Behandlung bestimmter besonders weit verbreiteter chronischer Erkrankungen fest. Disease-Management-Programme (DMP) genannte Leitlinien gibt es bereits für Diabetes Typ II und für Brustkrebs. Physiotherapeutische Therapien sind bei diesen DMPs nicht vorgesehen, was zumindest beim Diabetes einigermaßen verwunderlich ist. Koronare Herzerkrankungen und Asthma bronchiale stehen jetzt auf der Arbeitsliste des Ge-BA. Noch haben also die Vertreter der Berufspolitik Gelegenheit, die Kompetenz der Physiotherapie offensiv zu vermitteln, um eine Beteiligung an den zu erwartenden Leitlinien sicherzustellen. Später sollen auch Leitlinien für die Volkskrankheit Nummer eins, den Rückenschmerz, erstellt werden. Außer allgemeinen Absichtserklärungen ist dazu aber noch nichts zu erkennen.
Prävention und Bonus
Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) hat mit dem § 65a SGB V ein neues Instrument geschaffen, um die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem gesundheitsfördernden Verhalten zu motivieren. Wer sich regelmäßig an primärpräventiven Maßnahmen beteiligt und um Vorsorge und Früherkennung kümmert, kann von seiner Kasse einen Bonus erwarten. Ob Geld- oder Sachprämien Zuzahlungsrabatt oder –verzicht, die Assekuranzen haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Mitglieder zu belohnen. Auch wer an Hausarztmodellen und Therapieprogrammen bei chronischen Krankheiten oder an einem Projekt der integrierten Versorgung teilnimmt, kann sich über gestutzte Praxisgebühren oder Zuzahlungen freuen. Betriebliche Gesundheitsförderung kann doppelt belohnt werden. Arbeitgeber bekommen Zuschüsse für entsprechende Programme, Arbeitnehmer als Versicherte erhalten einen Bonus.
Zu einem Renner scheint sich das den Fluggesellschaften und Kreditkartenunternehmen abgeschaute „Healthmiles“-Programm der BKK Securvita zu entwickeln. Wer sich bewegt und auf sein Wohlergehen achtet, sammelt Punkte, die er in Sportgeräte, Laufschuhe oder sogar eine Reise nach China umtauschen kann. Nach Angaben der Kasse schließen sich täglich 1000 Versicherte dem Programm an.
Die von den Krankenkassen unterstützten Aktivitäten unterscheiden sich nicht wesentlich. So fördert die DAK beispielsweise: Aqua-Fitness, Nordic-Walking, Rückenschule, Kurse zur gesunden Ernährung oder Gewichtsreduktion, autogenes Training, Hatha-Yoga, Tai Chi, Qi Gong. Bonuswürdig sind auch die Mitgliedschaft im Fitness-Studios oder die Teilnahme an Gesundheitssportangeboten.
Zusätzliche Instrumente der Kundenbindung sind Zusatzversicherungen, die bereits viele gesetzliche Krankenversicherungen in Zusammenarbeit mit privaten Versicherungen anbieten. Wer sich für den Ergänzungsschutz entscheidet, bekommt z.B. Zuzahlungen ersetzt oder kann sich vom Heilpraktiker behandeln lassen.
Neben Einsparungseffekten durch gesündere Mitglieder erhoffen sich die Versicherungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kassen. Für Physiotherapeuten bietet das Bonussystem gleich mehrfache Chancen. Das Interesse der Patienten an Gesundheitskursen wird stark zunehmen, die Bonusmodelle geben auch dem Spar- und Schnäppchentrieb Nahrung. Ein speziell entwickeltes Präventionsprogramm, verschiedenen Kassen angeboten, sichert den Kundenstrom, und die Praxis kann die Kassenunterstützung nutzen, um die eigenen Patienten für präventive Aktivitäten zu gewinnen, wenn verordnete Therapien beendet sind. Die Doppelförderung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen bietet einen nützlichen Stereo-Effekt. Die finanzielle Unterstützung der Betriebe durch die Krankenkassen macht es leichter, entsprechende Programme anzubieten. Bonus-Gaben an die Mitarbeiter sichern Stabilität und Regelmäßigkeit bei der Durchführung von Kursen, Beratung und Einzelbetreuung.
Für aktive, ideenreiche Physiotherapeuten waren die Zeiten selten so günstig. Prävention steht als gesundheitspolitische Bewegung erst am Anfang einer sich immer deutlicher abzeichnenden Aufwärtsentwicklung. Noch sind nicht alle Claims abgesteckt, vieles erst in Ansätzen erkennbar, für Pioniere ein prächtiger Nährboden.
Die SGB-V-Verantwortlichen haben den Grundstein gelegt und einen weit gespannten Rahmen für Krankenkassen und deren Mitglieder formuliert:
§ 1 - Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
§ 11 - Versicherte haben….Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung.
Engagierte Physiotherapeuten, sie haben das Sozialgesetzbuch auf ihrer Seite.
Die Stichwörter für den nächsten Samstag: Tertiärprävention, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation.
Peter Appuhn
physio.de
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