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Grundsätzlich betrachtet gibt es zwei Möglichkeiten, präventives Know-how an die Frau, den Mann oder das Kind zu bringen. Die Leistungen können innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder aber auf dem „freien Markt“ angeboten werden. Selbstverständlich schließt das eine das andere nicht aus, man kann sich gleichzeitig innerhalb und außerhalb des Systems bewegen.
GKV und Prävention
Inzwischen bieten alle Krankenkassen präventive Leistungen für ihre Mitglieder an. Gesetzliche Grundlage ist der bereits besprochene §20 des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Die rund 300 Kassen stehen im heftigen Wettbewerb, nicht alle werden überleben. Bei den kurativen Leistungen haben die Gesellschaften kaum Möglichkeiten, die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu variieren oder zu ergänzen. Auf dem Feld der Prävention dagegen können sich die Marketingstrategen austoben. Beachten sollten sie aber die allgemeinen Grundsätze des SGB V. Nach §12 müssen alle GKV-Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung sind die Sollleistungen des §20 SGB V. Das Angebot kann allen Versicherten einer Kasse angeboten werden (Individueller Ansatz), beispielsweise Rückenschulkurse, oder es richtet sich gezielt an gesellschaftliche Gruppen in ihren Alltagsbezügen (Setting-Ansatz), Betrieb, Schule, Stadtteil oder Betreuungseinrichtung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich im September 2003 auf „Handlungsfelder und Kriterien“ verständigt. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, bösartige Neubildungen, Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes, des Nervensystems und der Sinnesorgane und psychische/psychosomatische Erkrankungen werden als besonders präventionsbedürftig herausgestellt. Obwohl das SGB V nur von Primärprävention spricht, sind die Übergänge zur Sekundärprävention fließend und viele Kassen bieten ihren chronisch kranken Versicherten entsprechende Programme, z.B. für Asthmatiker. Sekundärprävention wird von den GKV-Kassen meist nur als Früherkennung und Vorsorge definiert. Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern (U1 bis U 10) und die bekannten Untersuchungen beim Zahnarzt oder Gynäkologen gehören dazu. Die Tertiärprävention ist nach Kassenverständnis Teil der Rehabilitation.
Individuelle Primärprävention
Gesundheitsbewusste Frauen zwischen 30 und 50 sind es, die für die Angebote der Kassen am empfänglichsten sind, wie eine Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) belegt. Die wirklich Präventionsbedürftigen zeigen kaum Interesse. Hier wird der Anspruch des Gesetzes offensichtlich konterkariert. §20 SGB V: „Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen“. Die Krankenkassen werden sich Gedanken machen müssen, wie man die Angebote zielgenauer einsetzen kann. Präventionsleistungen als Mittel zur Bindung zahlungskräftiger Mitglieder? Jedenfalls scheint der Gedanke nicht ganz abwegig, dass der Gesetzesauftrag oftmals recht frei interpretiert wird.
In Broschüren und ihren Internetseiten geben die einzelnen Krankenkassen Auskunft über die von ihnen geförderten Kurse. Einige Beispiele: Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz-Kreislauf-Training, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Umgang mit Belastungen, Bewegung macht Figur, Fit-Mix, Aquagym - Das Allround-Training im Wasser, Hatha-Yoga, Walking, Spielend gut in Form, Krafttraining an Geräten, Qigong , Feldenkrais Abenteuer Bewegung, Aktiv nach der Geburt, Atemschulung für Asthmatiker, Bewegung für Osteoporose- und Arthrosekranke.
Auch Stressbewältigungs-, Ernährungskurse und manches andere werden angeboten. Bewegungskurse machen aber rund 60 Prozent der Angebote aus, und sie sind bei den Versicherten am beliebtesten.
Viele der Programme sind für die Mitglieder der jeweiligen Krankenkassen kostenfrei. Manchmal wird ein Eigenanteil verlangt, üblicherweise bis zu 20 Prozent der Kurskosten. Einige Kassen begrenzen die erstattungsfähigen Gebühren. So beteiligt sich z.B. die Technikerkrankenkasse nur dann mit 80 Prozent an den Kosten, wenn der Kurs pro Teilnehmer nicht mehr als 75 Euro kostet.
Das Setting-Modell und die betriebliche Gesundheitsförderung werden unsere Themen am nächsten Samstag sein.
Peter Appuhn
physio.de
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