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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
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notwendig. Eine adäquate
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alteingesessenes, (26 Jahre)
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Wenn es auch kaum dem Selbstverständnis der Behörde entspricht, hat das BVA doch in den vergangenen Monaten begrenzte Aufmerksamkeit erregt. Beitragssatz als Marketinginstrument, besonders einige Betriebskrankenkassen nutzen dieses Vehikel, um im Kampf um Mitglieder mithalten zu können. Doch ohne Zustimmung der Bonner Prüfer steht der Beitrag festgemauert. Bewegung nach oben oder unten ist nur möglich, wenn BVA-Präsident Rainer Daubenbüchel den Daumen reckt. Senkt er ihn, wird es nichts mit den niedrigen Sätzen. Die BKK Securvita und Gmünder Ersatzkasse (GEK) sind die bekanntesten Beispiele präsidialen Senkungsverbots. Über Daubenbüchel steht nur die Sozialgerichtsbarkeit, und die hat im Falle Securvita und GEK zumindest die Entscheidung revidiert. Doch selbst ein Richterspruch kann das Amt nicht schrecken. Vorgeschlagen hatte das Sozialgericht Ulm einen Vergleich, die untersagte Beitragssenkung der GEK hätte demnach auf den 1. Oktober verschoben werden können. Das BVA verlegte sich auf schlichtes Schweigen, wohlwissend, der Vergleich kann damit nicht wirksam werden. Die GEK will auf jeden Fall den Beitragssatz senken und hat das Bundesgesundheitsministerium um Hilfe gebeten. Eine Stellungnahme aus Berlin blieb bisher aus.
Der Rechtsvertreter des BVA kann sich nicht über Arbeitsmangel beklagen. Wieder einmal steht die Behörde vor Gericht. Die BKK Kaisers ist es, die dieses Mal ihren 42.000 Versicherten einen geringeren Beitrag bescheren möchte. Die müssen nun auf das Sozialgericht Düsseldorf hoffen, hatten doch die Aufsichtsbeamten einer Absenkung der Sätze um 0,5 Prozent auf 13,9 Prozent nicht zugestimmt. Fassungslos reagierte der Vorstand der BKK. Die Kasse erwirtschaftete ein deutliches Plus und das Gesundheitsmodernisierungsgesetz verlange, „dass Überschüsse in Form von Beitragssatzreduzierungen an unsere Mitglieder zurückgegeben werden müssen“, schüttelt Ralf Mühlenberg, Vorstand der Betriebskrankenkasse Kaisers, vernehmlich den Kopf. Mühlenberg versuchte verzweifelt einen Kompromiss mit dem BVA zu erreichen. Die Beamten aber blieben stur. Nun müssen einmal mehr die Richter entscheiden.
Auch die BKK Seidensticker hat Grund in den Klage-Chor einzustimmen. Nur, sie wollte ihren Beitrag gar nicht verbilligen. Dennoch hat es sie erwischt und die BKK bekam einen Brief aus Bonn. Das BVA forderte die Kasse auf, ihre Beiträge zu erhöhen, vermuten doch die Beamten sie müsse sonst einen Kredit aufnehmen.
Auch wenn das Aufsichtsamt gerne den Eindruck vermitteln möchte, im Sinne der Versicherten zu handeln, scheint dies zumindest nicht immer der Fall zu sein. Die BKK Taunus versuchte mit einem offensichtlich billigen Trick, austrittwillige Mitglieder zu binden. Die Fusion mit einer Mini-Kasse sollte den Weggang unmöglich machen (wir berichteten mehrfach). Inzwischen haben mehrere Sozial- und Landessozialgerichte der Kasse aufgegeben, ihre verärgerten Kunden ziehen zu lassen. Das sonst so gestrenge BVA sieht keinen Grund einzugreifen, und der BKK Taunus ihr rechtswidriges Verhalten zu untersagen. Im Gegenteil, das Amt hat sich die fadenscheinige Fusionsbegründung der Kasse zu Eigen gemacht und erklärt scheinheilig, die Kasse müsse keine Kündigungen akzeptieren.
Auch im neuesten Kassenkonflikt mischt das BVA gehörig mit. Die Betriebskrankenkasse Airbus möchte sich zum 30. September auflösen, finanziell am Ende sieht sich die kleine Kasse. Die Wunschehe mit der Technikerkrankenkasse (TK) ließ das BVA nicht zu, kassenartenübergreifende Fusionen sind zwar ab 2007 möglich, aber nach Buchstabe des Gesetzes eben nicht heute. Der Stilllegung der BKK allerdings stimmte die Behörde zu. Ist die Ehe zwar verboten, steht einem Liebeswerben dennoch nichts entgegen. Dies mag sich die TK gedacht haben und balzte schon einmal heftig um die bald versicherungslosen Flugzeugbauer. Maßlos verärgert darüber ist der Landesverband Nord der Betriebskrankenkassen, möchte er doch die Versicherten nicht bei einer Ersatzkasse sehen. Die Schnelligkeit deutscher Gerichte wohl kalkulierend, legten die BKK-Funktionäre flugs Widerspruch gegen die BKK-Airbus-Auflösung vor dem Bundssozialgericht ein. „In zwei bis drei Jahren“ rechnet der Landesverband mit einer Entscheidung, solange müsse die Kasse bestehen bleiben, erklärt BKK-Nord-Vorstand Hans-Otto Schurwanz listig. Die BKK Airbus sieht das anders, sie vertraut der BVA-Zustimmung und will ihren Laden am 30.09. schließen. Um die Interessen der Versicherten jedenfalls scheint es bei dem Gepoker nicht unbedingt zu gehen.
Peter Appuhn
Physio.de
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