Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Lediglich 8.000 Menschen haben den Basistarif gewählt, weit weniger als erwartet. Gerechnet wurde mit 300.000 bis 500.000 Interessenten für den an den GKV-Bedingungen orientierten Tarif. Für einen hohen Beitrag von derzeit etwa 570 Euro monatlich gebe es nur die gesetzlichen Leistungen, stellen die Richter in der badischen Rechtsmetropole fest. Auch in Zukunft werde es deshalb "zu keinem erheblichen Wechsel in den Basistarif kommen", der das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung zerstören würde, mutmaßt das BVG. "Sollte sich diese vertretbare Prognose als Irrtum herausstellen", heißt es in einer Erklärung der Verfassungshüter, wäre der Gesetzgeber "zur Korrektur verpflichtet".
PKV-Verbandschef Reinhold Schulte ist erleichtert: Das erste Mal sei "verfassungsrechtlich erwähnt worden, dass es zwei Säulen der Krankenversicherung in Deutschland gibt." Das Urteil sei eine klare Absage an eine Bürgerversicherung.
Verlierer haben die rot berobten Richter nicht zurückgelassen. Auch Ulla Schmidt sieht sich bestätigt. Den Sieg können die Reformer jedoch nur deshalb feiern, weil ihr Regelwerk nicht die gewünschte Wirkung entfaltete. Ein Massensturm auf den Basistarif hätte den Richterspruch wohl anders ausfallen lassen.
Peter Appuhn
physio.de
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