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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
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Am 10. Januar hatten wir berichtet: „Sozialhilfeempfänger, die bereits im Januar ihr gesamtes Zuzahlungssoll erreichen, sind kaum in der Lage diesen Betrag auch tatsächlich zu bezahlen. Das Ministerium stellte inzwischen klar, die Sozialämter müssen die Zuzahlungen vorstrecken, der Patient kann mit monatlichen Zahlungen die Beträge abstottern. Krankenkassen und Sozialämter könnten auch mit den Krankenkassen Vereinbarungen treffen, wie die Kosten aufgeteilt werden.“
Weder Krankenkassen noch Sozialhilfeträger haben es nach zehn Monaten geschafft, für die am untersten Rand Lebenden diese wahrlich simple Regelung durchgängig umzusetzen. Jetzt muss die Politik mit der Macht der Gesetzeskeule die Würde der Menschen verteidigen. Welch eine arme Gesellschaft von Kassen- und Sozialamtsbürokraten, der die Menschlichkeit per Gesetz verordnet werden muss.
Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. In der Bundesratssitzung am 26. November wird sich zeigen ob die dort herrschende Opposition dem Gesetz zustimmt. Noch besser wäre es allerdings, die Parteien könnten sich im Vermittlungssausschuss darauf verständigen, für Soziahilfeempfänger in Heimen die Zuzahlung völlig zu streichen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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