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Kommt es bei Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Berufsverbänden zu keiner Einigung, werden die Preise künftig von einer von beiden Vertragspartnern "gemeinsam zu benennenden unabhängigen Schiedsperson festgelegt". Sollten sich Kassen und Verbände nicht auf einen Schiedsrichter verständigen können, bestimmt die zuständige Aufsichtsbehörde den Schlichter.
Das Verfahren bedeutet nicht, dass die Preise zwingend erhöht werden. Auch der umgekehrte Weg ist vorstellbar. Gleichzeitig geben die Vertragspartner ihre Verhandlungshoheit an den Schiedsrichter ab.
Das Gesetz ist zwar zustimmungsfrei, muss aber am 13. Februar 2009 noch vom Bundesrat begutachtet werden. Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt wird das Krankenhausfinanzierungsgesetz mit der Schiedsregelung in Kraft treten.
Peter Appuhn
physio.de
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