WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
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Pneumologie und Orthopädie, liegt
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Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nicht die Verantwortung dafür, ob ein Patient eine ärztlich verordnete Leistung auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Für notwendige Nebenleistungen müsse der Versicherte selbst aufkommen, so das Bundessozialgericht (BSG) in einem gerade ergangenen Urteil.
Eine an einer chronischen Polyarthritis leidende Frau kann sich nicht selbst aus- und anziehen. Ihr Arzt verordnete Bewegungsbäder und Unterwassermassagen. Vor und nach den Behandlungen bräuchte sie ungefähr 45 Minuten Hilfe zum aus- und anziehen, nur dann könne sie die Therapien wahrnehmen. Von ihrer Krankenkasse wollte sie deshalb diese Leistung ersetzt bekommen. Die Kasse lehnte ab, und die Frau klagte sich durch die Instanzen.
Das BSG entschied nun, dass die Krankenkassen nur für die Behandlung zuständig seien, nicht aber für zusätzliche Leistungen wie z.B. den Weg zum Arzt oder einen Gebärdendolmetscher bei Taubstummen. Im Einzelfall könnte die Pflegeversicherung für solche Leistungen aufkommen.
Aktenzeichen: B1 KR 23/01 R
Peter Appuhn
physio.de
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