Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nicht die Verantwortung dafür, ob ein Patient eine ärztlich verordnete Leistung auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Für notwendige Nebenleistungen müsse der Versicherte selbst aufkommen, so das Bundessozialgericht (BSG) in einem gerade ergangenen Urteil.
Eine an einer chronischen Polyarthritis leidende Frau kann sich nicht selbst aus- und anziehen. Ihr Arzt verordnete Bewegungsbäder und Unterwassermassagen. Vor und nach den Behandlungen bräuchte sie ungefähr 45 Minuten Hilfe zum aus- und anziehen, nur dann könne sie die Therapien wahrnehmen. Von ihrer Krankenkasse wollte sie deshalb diese Leistung ersetzt bekommen. Die Kasse lehnte ab, und die Frau klagte sich durch die Instanzen.
Das BSG entschied nun, dass die Krankenkassen nur für die Behandlung zuständig seien, nicht aber für zusätzliche Leistungen wie z.B. den Weg zum Arzt oder einen Gebärdendolmetscher bei Taubstummen. Im Einzelfall könnte die Pflegeversicherung für solche Leistungen aufkommen.
Aktenzeichen: B1 KR 23/01 R
Peter Appuhn
physio.de
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