physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Durbach - Baden-Württemberg

Die MEDICLIN Staufenburg Klinik ist
eine Fachklinik für Innere Medizin
und Onkologie mit den
Fachabteilungen für Onkologie /
Urologie, für Orthopädie, für
Diabetologie (DDG Zertifizierung
als Diabetes Exzellenzzentrum),
für Nephrologie und für
Adipositas. In einem
speziellen Schwerpunktzentrum
„Diabetes - Niere –
Adipositas“ werden die
Zusammenhänge dieser Erkrankungen,
die oft gemeinsam auftreten,
berücksichtigt. Die Klinik
verfügt über 288 Betten und
beschäftigt rund 200 Mit...
0
Bundessozialgericht: Kassenzulassung auch für Teilbereiche möglich
Einer auf die Behandlung neurologischer Erkrankungen spezialisierten Linguistin darf die Behandlungsberechtigung nicht verwehrt werden. Die ausschließliche Zulassung von Logopäden ist nicht zwingend vorgeschrieben und sogar verfassungsrechtlich bedenklich.
21.02.2002 • 0 Kommentare

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Heilmittlerbringer auch nur in Teilbereichen ihres Faches eine Kassenzulassung erhalten können.

Eine klinische Linguistin hatte bei der AOK Baden-Württemberg die Zulassung als selbständige Sprachtherapeutin beantragt. Die Kasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht über die Anforderungen verfüge, die an eine Zulassung zur Abgabe von Sprachtherapie geknüpft seien. Ihr Fachgebiet umfasse, anders als bei der Logopädie, nur einen Teilbereich der Sprachtherapie, nämlich die Behandlung von neurologisch bedingten Fehlfunktionen.

Das Gericht verweist in der Urteilbegründung darauf, dass die umfassenden Tätigkeitsbilder der Logopäden zwar Leitbild der Zulassungsregelung des § 124 SGB V gewesen seien, eine Beschränkung hierauf fände sich aber weder in dieser Vorschrift noch in anderen gesetzlichen Regelungen. Es hält eine Beschränkung sogar für verfassungsrechtlich bedenklich, da es die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletze. Es sei nicht gerechtfertigt, Heilmittelerbringern, die wie im vorliegenden Fall nur einen Teilbereich der Sprachtherapie abdecken, die Zulassung zu versagen. Die Versorgung der Versicherten sei dadurch nicht gefährdet, im Gegenteil, es dürfte durch die Spezialisierung sogar eine Verbesserung der Versorgung eintreten.

Aktenzeichen des Bundessozialgerichts: B 3 KR 13/00 R



Peter Appuhn
physio.de



abonnieren


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

FinanzKommission Gesundheit
Kurswechsel für Heilmittel und Hilfsmittel
oder: Wie man auch als Nicht-SHV-Mitglied Gehör findet.
17.12.2025 • Von O.G.
Länder erhöhen Druck
Finanzierung der Gesundheitsfachberufe bleibt ...
Länderminister fordern Bund zum Handeln auf – Bayern kritisiert fehlende ...
19.12.2025 • Von O.G.
Kurz notiert
Neben- und Teilzeitjobs immer beliebter
Eine kleine Meldung aus den letzten Wochen, die es verdient hat, berichtet zu werden.
16.12.2025 • Von dh
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns