Bist Du bereit, den nächsten
Schritt in Deiner beruflichen
Laufbahn zu gehen und Dich auf die
ganzheitliche Betreuung und
Behandlung Deiner Patient:innen zu
konzentrieren? Dann haben wir genau
das Richtige für Dich!
Unsere angesehene Privatpraxis im
Herzen von Ludwigsburg sucht eine
engagierte und kompetente
Persönlichkeit als:
Osteopath m/w/d in Teilzeit
Physiotherapeut m/w/d in
Teilzeit
Über uns
Wir sind Spezialisten für aktive,
funktionelle und ganzheitliche
Rehabili...
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1997 hatte ein Physiotherapeut erfolglos versucht, gegen diese Zuordnung zu klagen.
Eine weitere Physiotherapeutin begab sich Ende der neunziger Jahre auf den langen Weg zum Bundessozialgericht nach Kassel. Sie klagte erfolglos vor dem Sozialgericht in Kiel, ging vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Revision um schließlich nach langen Jahren beim BSG anzukommen. Sie gehöre als Heilmittelerbringerin nicht zum Kreis der versicherungspflichtigen Pflegepersonen, argumentierte sie. Im jetzt ergangenen Urteil entschied das Gericht wie auch schon 1997: „Selbstständige Physiotherapeuten, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, (sind) jedenfalls dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie wie die Klägerin überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln“.
Die jetzt bestätigte höchstrichterliche Rechtssprechung macht deutlich, dass die Versicherungspflicht wohl auf unabsehbare Zeit festgeklopft ist. Wer ohne Mitarbeiter selbstständig tätig ist, hat keine Chance, der Versicherungspflicht zu entkommen. Die Möglichkeit der Befreiung ist allerdings auch dann möglich, wenn zwei Minijobber, die zusammen über 400 Euro verdienen, beschäftigt werden.
Aktenzeichen Bundessozialgericht: B 12 RA 2/03
Peter Appuhn
physio.de
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