Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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- Rothenburgsort
- Eichthal
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Hier die Rechengrößen im Einzelnen:
- Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung: Westen: 5.200 Euro/Monat (2004: 5.150 Euro). Osten: 4.400 Euro/Monat (2004: 4.350 Euro)
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Wert, der zur Berechnung der Rentenversicherung herangezogen wird. Darüber hinaus gehende Einkünfte sind beitragsfrei.
- Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung: Westen und Osten: 3.525 Euro/Monat (2004: 3.487,50 Euro).
- Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung: Westen und Osten: 46.800 Euro/Jahr (2004: 46.350 Euro) oder 3.900 Euro/ Monat (2004: 3.862,50 Euro), das sind 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Wer mehr verdient, kann sich in einer privaten Krankenkasse versichern.
- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: Keine Veränderung, die Werte aus 2004 gelten weiter: Westen: 2.415 Euro/Monat. Osten: 2.030 Euro/ Monat.
Die Bezugsgröße bezeichnet beispielsweise die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist auch die Grundlage für die Beitragsfestsetzung für pflichtversicherte Selbstständige in der Rentenversicherung, z.B. Physio- und Ergotherapeuten. Wer geringere Einnahmen hat, muss dies nachweisen.
Da wir gerade schon dabei sind, uns im Zahlendschungel zu bewegen, gibt es noch eine Zugabe. Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Tagen die Grundlohnsummenentwicklung veröffentlicht. Damit ist die Veränderung der beitragspflichtigen Gehälter der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gemeint. Zur Berechnung wurden die Zahlen aus dem zweiten Halbjahr 2003 und dem ersten Halbjahr 2004 zugrunde gelegt. Im Osten rutschten die Grundlöhne mit -0,60 Prozent ins Minus, im Westen gab es eine geringe Steigerung um 0,56 Prozent. Der Durchschnittswert beträgt demnach 0,38 Prozent. Nur auf der Grundlage dieser Marke können im nächsten Jahr Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen werden. Die Luft für Preiserhöhungen für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer ist also mehr als dünn. In diesem Jahr lag der Wert mit 0,17 Prozent allerdings noch niedriger.
Peter Appuhn
physio.de
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