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Bundesrat verabschiedet neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Krankenpflege
Mehr theoretischer und fächerübergreifender Unterricht. Praxisanleitung nur durch speziell ausgebildete Fachkräfte.
10.11.2003 • 0 Kommentare

Eher unbemerkt im Überschwang der Debatten um Gesundheitsreform, Kopfpauschalen und Bürgerversicherung hat der Bundesrat kürzlich die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege verabschiedet. Eine Novellierung war nötig geworden nachdem bereits im Mai das veränderte Gesetz zur Krankenpflegeausbildung erlassen wurde (wir berichteten).

Die angehenden  „Gesundheits- und Krankenpfleger“, so die neue Berufsbezeichnung, werden deutlich mehr theoretischen Unterricht über sich ergehen lassen müssen, 2100 Stunden statt bisher 1600. Im gleichen Atemzug wird die praktische Ausbildung von 3000 auf 2500 Stunden verringert. Die Ausbildungsdauer von drei Jahren bleibt dabei unverändert. Theorie und Praxis sollen jetzt paritätisch gewichtet sein. Der Unterricht wird fächerübergreifend und handlungsorientiert stattfinden und der traditionelle Fächerkatalog aufgegeben. Bisher fand die praktische Pflegeausbildung nur in Krankenhäusern statt, nun muss ein Teil in ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen abgeleistet werden. Die Schüler werden in Zukunft in ihren praktischen Einsätzen von speziellen Pflegefachkräften betreut, den „Praxisanleitern“. Diese müssen mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine Weiterbildung zum Praxisanleiter absolviert haben.
Ein vergleichbares System würde sicher auch der Ausbildung  von Physiotherapeuten gut bekommen, die Qualität der klinischen Einsätze zeichnet sich doch allzu oft durch allgemeine Beliebigkeit aus.
Das neue Krankenpflegeausbildungsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung treten am 1. Januar 2004 in Kraft.


Peter Appuhn
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