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Bundesrat verabschiedet Begleitgesetz zum Gesundheitsfond
Kasseninsolvenz, Konvergenzklausel, Altersgrenze bei Vertragsärzten.
08.11.2008 • 0 Kommentare

Kein Haar kann ihm mehr gekrümmt werden, dem Gesundheitsfond. Gestern hat der Bundesrat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) das letzte Maßnahmenpaket verabschiedet. Der Fonds mit seinen Begleitregelungen kann am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Kasseninsolvenz, Konvergenzklausel und die Altersgrenze bei Vertragsärzten hießen die Beratungsthemen der Länderkammer.

Kasseninsolvenz
Rutschen künftig Primärkassen in die Pleite, müssen sie Insolvenz anmelden. Finanzspritzen aus den Taschen der Länder zur Rettung maroder Unternehmen wird es nicht mehr geben. Die unter Bundesaufsicht stehenden Ersatzkassen kennen das seit langem. Sie haften schon immer selbst für ihre Geldgeschäfte. Bei einer Pleite muss zunächst die eigene Kassengruppe Unterstützung leisten. Reicht das nicht aus, sind alle gesetzlichen Krankenkassen am Zuge. Notfalls kann der GKV-Spitzenverband Fusionen veranlassen. Doch es soll gar nicht erst zur Zahlungsunfähigkeit kommen. Einheitliche Regeln für die Buchführung und die Bildung von ausreichend Deckungskapital in einem Zeitraum von höchstens 40 Jahren soll Insolvenzen verhindern.

Konvergenzklausel
Es war Bayern mit Unterstützung von Baden-Württemberg, das durchsetzen konnte, dass der Finanzausgleich zwischen armen und reichen Regionalkassen kein Bundesland mit mehr als 100 Millionen Euro im Jahr belastet. Die Mittel dafür werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht.

Altersgrenze bei Vertragsärzten
Kassenärzte können wieder selbst entscheiden, wann sie ihre Vertragsarzttätigkeit aufgeben. Die bisher geltende Altersgrenze von 68 Jahren wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2008 aufgehoben.



Peter Appuhn
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