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Arbeiten in einem vertrauensvollen
Umfeld, Arbeiten im 30 Minuten-Takt
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Kasseninsolvenz
Rutschen künftig Primärkassen in die Pleite, müssen sie Insolvenz anmelden. Finanzspritzen aus den Taschen der Länder zur Rettung maroder Unternehmen wird es nicht mehr geben. Die unter Bundesaufsicht stehenden Ersatzkassen kennen das seit langem. Sie haften schon immer selbst für ihre Geldgeschäfte. Bei einer Pleite muss zunächst die eigene Kassengruppe Unterstützung leisten. Reicht das nicht aus, sind alle gesetzlichen Krankenkassen am Zuge. Notfalls kann der GKV-Spitzenverband Fusionen veranlassen. Doch es soll gar nicht erst zur Zahlungsunfähigkeit kommen. Einheitliche Regeln für die Buchführung und die Bildung von ausreichend Deckungskapital in einem Zeitraum von höchstens 40 Jahren soll Insolvenzen verhindern.
Konvergenzklausel
Es war Bayern mit Unterstützung von Baden-Württemberg, das durchsetzen konnte, dass der Finanzausgleich zwischen armen und reichen Regionalkassen kein Bundesland mit mehr als 100 Millionen Euro im Jahr belastet. Die Mittel dafür werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht.
Altersgrenze bei Vertragsärzten
Kassenärzte können wieder selbst entscheiden, wann sie ihre Vertragsarzttätigkeit aufgeben. Die bisher geltende Altersgrenze von 68 Jahren wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2008 aufgehoben.
Peter Appuhn
physio.de
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